Inhalt:
Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen);
Offenlage des Planentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 43 „Borken-Süd“, Teilfläche C „Ziegenrain“ (Kernstadt) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Lage und geplante Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfes werden in der beigefügten Planskizze dargestellt.
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11.02.2010 beschlossen hat, den Satzungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplanentwurf aufzuheben und mit Änderungen erneut offen zu legen, wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, der Entwurf und die Begründung in der Zeit vom 06.02.2012 bis einschließlich 09.03.2012 im Rathaus in 34582 Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 1. Obergeschoss (Galerie), während der Dienstzeiten von
Montag, Mittwoch bis Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Donnerstag, Bürgersprechtag von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Am Dienstag ist das Rathaus geschlossen. Es wird aber auf Verlangen beim Pförtner des Rathauses Eintritt gewährt, um den Entwurf einzusehen. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.
Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit über die vorgebrachten Anregungen entscheiden.
Borken (Hessen), den 18.01.2012
Der Magistrat der
Stadt Borken (Hessen)
Bernd Heßler