Inhalt:
Hundesteuer für das Jahr 2012
Nach der mit Wirkung vom 01.01.1999 in Kraft getretenen Hundesteuersatzung der Stadt Borken (Hessen), zuletzt geändert am 08.12.2009, wird im Gebiet der Stadt Borken (Hessen) eine Hundesteuer erhoben, die je Kalenderjahr
- für den ersten Hund 60,00 €
- für den zweiten Hund zusätzlich 84,00 € und
- für jeden weiteren Hund zusätzlich 108,00 €
beträgt. Die Hundesteuer ist in jeweils vier gleichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2012 fällig. Für Teilnehmer am Bankabrufverfahren erfolgt die Abbuchung zu den Fälligkeitsterminen.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird auf die Erteilung eines schriftlichen Hundesteuerbescheides für 2012 verzichtet. Damit haben die für das Jahr 2010 übersandten Hundesteuerbescheide auch für 2012 Gültigkeit, sofern nicht zwischenzeitlich schriftliche Änderungen der ursprünglich erlassenen Bescheide bzw. Neubescheide ergangen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Hundesteuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), Widerspruch eingelegt werden.
Die Widerspruchsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung folgt.
Borken (Hessen), 03.01.2012
Der Magistrat
der Stadt Borken (Hessen)
Bernd Heßler
Bürgermeister