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Kindergartenverwaltung

Leistungen und Kosten


Je nach Einrichtungen stehen unterschiedliche Betreuungszeiten und unterschiedliche
Platzangebote zur Verfügung.

In der Kernstadt:

Kindergarten Krausgasse 

Zweijährigengruppe

von 07:30 - 13:30 Uhr    -  110,00 € (Zukaufstunden bis 17:00 Uhr, je Std. 18,00 €/Monat)
(Mittagessen möglich)

Regelgruppen (3 - 6 Jahre)

08:00 bis 12:00 Uhr - 70,00 €/Monat

Mittagessen möglich
Jede weitere Zukaufstunde von 07:00 bis 17:00 Uhr - 14,00 €/je Stunde/Monat

 


Kindertagesstätte Metzen Tannen 
08:00 bis 12:00 Uhr - 70,00 €/Monat

Mittagessen möglich
Jede weitere Zukaufstunde von 07:00 bis 17:00 Uhr - 14,00 €/je Stunde/Monat

 

 

Kinderkrippe Metzen Tannen

08:00 bis 14:00 Uhr - 110,00 €/Monat

Mittagessen möglich
Jede weitere Zukaufstunde von 07:00 bis 17:00 Uhr - 18,00 €/je Stunde/Monat

Sharingplätze sind möglich - Bitte sprechen Sie uns dazu an.

 

Für den Zeitraum der Eingewöhnung (mindestens zwei Wochen) muss ein Elternteil zur Verfügung stehen. - siehe auch "Berliner Eingewöhnungsmodell"

 

 


In den Stadtteilen:

Kindergarten Großenenglis 
08:00 bis 12:00 Uhr - 70,00 €/Monat
07:30 bis 13:00 Uhr - 91,00 €/Monat

 


Kindergarten Kleinenglis 
08:00 bis 12:00 Uhr - 70,00 €/Monat (Für Zweijährige =   82,00 €/Monat)
07:30 bis 12:30 Uhr - 84,00 €/Monat (Für Zweijährige = 100,00 €/Monat)



Kindergarten Nassenerfurth  
08:00 bis 12:00 Uhr - 70,00 €/Monat
07:30 bis 13:00 Uhr - 91,00 €/Monat

 


Kindergarten Singlis  
08:00 bis 12:00 Uhr - 70,00 €/Monat
07:30 bis 13:00 Uhr - 91,00 €/Monat

 

 

  • Die Kindergartengebühren werden jeweils zu Beginn des Monats abgebucht/fällig.
  • Bei gleichzeitigem Besuch mehrerer Geschwisterkinder, zahlt das zweite Kind den
    halben Betreuungsbetrag, das dritte Kind ist frei.
  • Das letzte Kindergartenjahr ist für maximal 5,5 Stunden Betreuungszeit täglich
    von den Gebühren freigestellt.
  • Wenn gleichzeitig ein Geschwisterkind des angemeldeten Kindergartenkindes mit
    mindestens 15 Wochenstunden die Betreuung bei den "Borkener Stadtmäusen e.V."
    oder die Betreuungsklasse der Grundschule besucht, kann sich die Gebühr für das
    Kindergartenkind auf den halben Betrag reduzieren. Voraussetzung dafür ist der
    Nachweis des anderen Betreuungsangebotes - gültig jeweils max. für ein Kinder-
    gartenjahr. 
  • Für einkommensschwache Familien oder Alleinerziehende besteht die Möglichkeit,
    einen Antrag auf Kostenübernahme beim Schwalm-Eder-Kreis für das jeweilige
    Kindergartenjahr zu stellen, der auch in der Stadtverwaltung Borken, Zimmer 304,
    erhältlich ist. Sollte ein Anspruch bestehen, erfolgt die Kostenübernahme jeweils
    ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
  • Für die Einrichtungen in denen ein Mittagessen angeboten wird, besteht die Mög-
    lichkeit, bei Bedürftigkeit einen Zuschuss (max. 2,00 € pro Essen) zu beantragen.

 

 

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