Inhalt:
Kindergartenverwaltung
Leistungen und Kosten
Je nach Einrichtungen stehen unterschiedliche Betreuungszeiten und unterschiedliche
Platzangebote zur Verfügung.
In der Kernstadt:
Kindergarten Krausgasse
Zweijährigengruppe
von 07:30 - 13:30 Uhr - 110,00 € (Zukaufstunden bis 17:00 Uhr, je Std. 18,00 €/Monat)
(Mittagessen möglich)
Regelgruppen (3 - 6 Jahre)
08:00 bis 12:00 Uhr - 70,00 €/Monat
Mittagessen möglich
Jede weitere Zukaufstunde von 07:00 bis 17:00 Uhr - 14,00 €/je Stunde/Monat
Kindertagesstätte Metzen Tannen
08:00 bis 12:00 Uhr - 70,00 €/Monat
Mittagessen möglich
Jede weitere Zukaufstunde von 07:00 bis 17:00 Uhr - 14,00 €/je Stunde/Monat
Kinderkrippe Metzen Tannen
08:00 bis 14:00 Uhr - 110,00 €/Monat
Mittagessen möglich
Jede weitere Zukaufstunde von 07:00 bis 17:00 Uhr - 18,00 €/je Stunde/Monat
Sharingplätze sind möglich - Bitte sprechen Sie uns dazu an.
Für den Zeitraum der Eingewöhnung (mindestens zwei Wochen) muss ein Elternteil zur Verfügung stehen. - siehe auch "Berliner Eingewöhnungsmodell"
In den Stadtteilen:
Kindergarten Großenenglis
08:00 bis 12:00 Uhr - 70,00 €/Monat
07:30 bis 13:00 Uhr - 91,00 €/Monat
Kindergarten Kleinenglis
08:00 bis 12:00 Uhr - 70,00 €/Monat (Für Zweijährige = 82,00 €/Monat)
07:30 bis 12:30 Uhr - 84,00 €/Monat (Für Zweijährige = 100,00 €/Monat)
Kindergarten Nassenerfurth
08:00 bis 12:00 Uhr - 70,00 €/Monat
07:30 bis 13:00 Uhr - 91,00 €/Monat
Kindergarten Singlis
08:00 bis 12:00 Uhr - 70,00 €/Monat
07:30 bis 13:00 Uhr - 91,00 €/Monat
- Die Kindergartengebühren werden jeweils zu Beginn des Monats abgebucht/fällig.
- Bei gleichzeitigem Besuch mehrerer Geschwisterkinder, zahlt das zweite Kind den
halben Betreuungsbetrag, das dritte Kind ist frei. - Das letzte Kindergartenjahr ist für maximal 5,5 Stunden Betreuungszeit täglich
von den Gebühren freigestellt. - Wenn gleichzeitig ein Geschwisterkind des angemeldeten Kindergartenkindes mit
mindestens 15 Wochenstunden die Betreuung bei den "Borkener Stadtmäusen e.V."
oder die Betreuungsklasse der Grundschule besucht, kann sich die Gebühr für das
Kindergartenkind auf den halben Betrag reduzieren. Voraussetzung dafür ist der
Nachweis des anderen Betreuungsangebotes - gültig jeweils max. für ein Kinder-
gartenjahr. - Für einkommensschwache Familien oder Alleinerziehende besteht die Möglichkeit,
einen Antrag auf Kostenübernahme beim Schwalm-Eder-Kreis für das jeweilige
Kindergartenjahr zu stellen, der auch in der Stadtverwaltung Borken, Zimmer 304,
erhältlich ist. Sollte ein Anspruch bestehen, erfolgt die Kostenübernahme jeweils
ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. - Für die Einrichtungen in denen ein Mittagessen angeboten wird, besteht die Mög-
lichkeit, bei Bedürftigkeit einen Zuschuss (max. 2,00 € pro Essen) zu beantragen.