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"Singliser See"

Parkgebühren


Die Parkgebühren werden durch die Ausgabe von Parkscheinen erhoben.

Die während der Betriebszeiten fälligen Parkgebühren betragen je Kalendertag:

für Kraftwagen je Fahrzeug
ganztags            3,00 €
bis zu 4 Stunden 2,00 €
bis zu 2 Stunden 1,00 €

Krafträder, Klein- und Leichtkrafträder aller Größen sowie Fahrräder sind frei.


Zu foldenden Bedingungen kann

- ein Jahresparkschein für den Singliser See erworben werden:
  Personenkraftwagen im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung je Fahrzeug 40,00 €
  (darunter fallen nicht Wohnmobile/Caravangespanne)

- ein Kombi-Jahresparkschein für den Singliser See und den Naturbadesee Stockelache erworben werden:
  Personenkraftwagen im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung je Fahrzeug 50,00 €
  (darunter fallen nicht Wohnmobile/Caravangespanne)


Der jeweilige Parkschein ist sichtbar hinter der Fronschutzscheibe auszulegen!