Inhalt:
"Singliser See"
Parkgebühren
Die Parkgebühren werden durch die Ausgabe von Parkscheinen erhoben.
Die während der Betriebszeiten fälligen Parkgebühren betragen je Kalendertag:
für Kraftwagen je Fahrzeug
ganztags 3,00 €
bis zu 4 Stunden 2,00 €
bis zu 2 Stunden 1,00 €
Krafträder, Klein- und Leichtkrafträder aller Größen sowie Fahrräder sind frei.
Zu foldenden Bedingungen kann
- ein Jahresparkschein für den Singliser See erworben werden:
Personenkraftwagen im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung je Fahrzeug 40,00 €
(darunter fallen nicht Wohnmobile/Caravangespanne)
- ein Kombi-Jahresparkschein für den Singliser See und den Naturbadesee Stockelache erworben werden:
Personenkraftwagen im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung je Fahrzeug 50,00 €
(darunter fallen nicht Wohnmobile/Caravangespanne)
Der jeweilige Parkschein ist sichtbar hinter der Fronschutzscheibe auszulegen!