Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 54 "Waldfriedhof“, Gemarkung Trockenerfurth 


Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen):
Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 54 "Waldfriedhof“, Gemarkung Trockenerfurth gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Lage und Abgrenzung sowie Ziel und Zweck der Planung

Das Plangebiet umfasst eine Waldfläche nördlich der Ortslage mit einer Größe von rund 4 ha. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ergeben sich aus der beiliegenden Planskizze.

Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Bestattungsmöglichkeiten für Urnen im Wald.

Umweltbezogene Informationen

Die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes und die nach Einschätzung der Stadt Borken (Hessen) wesentlichen und bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind in der Be­gründung in einem gesonderten Teil in einem Umweltbericht dargelegt. Der Umweltbericht enthält Informationen (Darstellung des Bestandes und Prognose der Auswirkungen sowie teilweise Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich) zu folgenden Schutzgütern bzw. Themen:

                              Mensch
                              Kultur- und sonstige Sachgüter
                              Biotope, Pflanzen und Tiere
                              Boden
                              Wasser
                              Klima / Luft
                              Landschaft, Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung

Folgende weitere umweltbezogene Informationen wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt: Örtliche Bestandserhebungen und deren Be­wertung, Hinweise / Anregungen von Fach­behörden zu folgenden Schutzgütern: Biotopschutz, Artenschutz, Europäisches Netz „Natura 2000“, Lebensraumtypen gemäß Anhang 1 der FFH-Richtlinie, Wasser (Hochwasser­schutz, Heilquellenschutz), Wald, Forst, Gesundheit, Boden (inkl. Bergbau, Bodenschätze) und Altlasten (Altab­lagerungen).

Öffentliche Auslegung

Nach­dem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 12.02.2019 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes beschlossen hat, werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, der

Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie die vorgenannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 23.04.2019 bis einschließlich 24.05.2019 im Rathaus in 34582 Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 1. Obergeschoss (zwischen Zimmer 206 und 207), während der Dienstzeiten von

 

                        Montag, Mittwoch bis Freitag      von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

                        Montag und Mittwoch               von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr

                        Donnerstag, Bürgersprechtag    von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Am Dienstag ist das Rathaus geschlossen. Es wird aber auf Verlangen Eintritt gewährt, um den Entwurf einzusehen. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.

Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vor­gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss­fassung über den Bebauungsplan  Nr. 54 „Waldfriedhof“, Gemarkung Trockenerfurth, unberück­sichtigt bleiben.

Borken (Hessen), 08.04.2019

Der Magistrat der

Stadt Borken (Hessen)

Marcel Pritsch-Rehm
Bürgermeister

Anlage:           Lageplanskizze