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Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 54 "Waldfriedhof“, Gemarkung Trockenerfurth
Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen):
Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 54 "Waldfriedhof“, Gemarkung Trockenerfurth gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Lage und Abgrenzung sowie Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet umfasst eine Waldfläche nördlich der Ortslage mit einer Größe von rund 4 ha. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ergeben sich aus der beiliegenden Planskizze.
Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Bestattungsmöglichkeiten für Urnen im Wald.
Umweltbezogene Informationen
Die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes und die nach Einschätzung der Stadt Borken (Hessen) wesentlichen und bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind in der Begründung in einem gesonderten Teil in einem Umweltbericht dargelegt. Der Umweltbericht enthält Informationen (Darstellung des Bestandes und Prognose der Auswirkungen sowie teilweise Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich) zu folgenden Schutzgütern bzw. Themen:
Mensch
Kultur- und sonstige Sachgüter
Biotope, Pflanzen und Tiere
Boden
Wasser
Klima / Luft
Landschaft, Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung
Folgende weitere umweltbezogene Informationen wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt: Örtliche Bestandserhebungen und deren Bewertung, Hinweise / Anregungen von Fachbehörden zu folgenden Schutzgütern: Biotopschutz, Artenschutz, Europäisches Netz „Natura 2000“, Lebensraumtypen gemäß Anhang 1 der FFH-Richtlinie, Wasser (Hochwasserschutz, Heilquellenschutz), Wald, Forst, Gesundheit, Boden (inkl. Bergbau, Bodenschätze) und Altlasten (Altablagerungen).
Öffentliche Auslegung
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 12.02.2019 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes beschlossen hat, werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, der
Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie die vorgenannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 23.04.2019 bis einschließlich 24.05.2019 im Rathaus in 34582 Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 1. Obergeschoss (zwischen Zimmer 206 und 207), während der Dienstzeiten von
Montag, Mittwoch bis Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr
Donnerstag, Bürgersprechtag von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Am Dienstag ist das Rathaus geschlossen. Es wird aber auf Verlangen Eintritt gewährt, um den Entwurf einzusehen. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.
Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 54 „Waldfriedhof“, Gemarkung Trockenerfurth, unberücksichtigt bleiben.
Borken (Hessen), 08.04.2019
Der Magistrat der
Stadt Borken (Hessen)
Marcel Pritsch-Rehm
Bürgermeister
Anlage: Lageplanskizze