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Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 54 "Waldfriedhof
Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen):
Bebauungsplan Nr. 54 "Waldfriedhof“, Gemarkung Trockenerfurth
Frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger über Ziele und Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Das Plangebiet umfasst eine Waldfläche nördlich der Ortslage mit einer Größe von rund 4 ha. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ergeben sich aus der beiliegenden Planskizze.
Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Bestattungsmöglichkeiten für Urnen im Wald.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sind die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie deren Auswirkungen zu unterrichten. Zu dieser öffentlichen Unterrichtung, bei der auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, laden wir Sie für
Mittwoch, 16.01.2019, um 18:00 Uhr,
Sitzungszimmer Rathaus Borken,
Am Rathaus 7, 34852 Borken (Hessen),
ein. Bitte benutzen Sie den „alten“ Rathauseingang.
Anlage: Lageplanskizze