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Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 4 "Über der Eisenbahn" Singlis
Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen):
Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 „Über der Eisenbahn“ im Stadtteil Singlis, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Singlis am südlichen Ende der Krontrieschstraße (Höhe Nelkenstraße) und hat eine Größe von rund 2.000 qm. Das Ziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen. Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ergeben sich aus der beiliegenden Planskizze.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung aufgestellt werden.
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 18.12.2018 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes beschlossen hat, werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom 25.03.2019 bis einschließlich 29.04.2019 im Rathaus in 34582 Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 1. Obergeschoss (zwischen Zimmer 206 und 207), während der Dienstzeiten von
Montag, Mittwoch bis Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr
Donnerstag, Bürgersprechtag von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Am Dienstag ist das Rathaus geschlossen. Es wird aber auf Verlangen Eintritt gewährt, um den Entwurf einzusehen. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.
Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Über der Eisenbahn“ im Stadtteil Singlis, unberücksichtigt bleiben.
Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit über die vorgebrachten Anregungen entscheiden.
Der Magistrat der
Stadt Borken (Hessen)
Marcel Pritsch-Rehm
Bürgermeister
Anlage: Lageplanskizze