Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 4 "Über der Eisenbahn" Singlis


Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen):
Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 „Über der Eisenbahn“ im Stadtteil Singlis, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Singlis am südlichen Ende der Krontrieschstraße (Höhe Nelkenstraße) und hat eine Größe von rund 2.000 qm. Das Ziel ist die Ausweisung von Wohnbauflächen. Lage und Abgrenzung des Geltungs­bereiches ergeben sich aus der beiliegenden Planskizze.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung aufgestellt werden.

Nach­dem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 18.12.2018 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes beschlossen hat, werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, der Planentwurf mit Begründung in der Zeit vom 25.03.2019 bis einschließlich 29.04.2019 im Rathaus in 34582 Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 1. Obergeschoss (zwischen Zimmer 206 und 207), während der Dienstzeiten von

                        Montag, Mittwoch bis Freitag      von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

                        Montag und Mittwoch                  von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr

                        Donnerstag, Bürgersprechtag    von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Am Dienstag ist das Rathaus geschlossen. Es wird aber auf Verlangen Eintritt gewährt, um den Entwurf einzusehen. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.

Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vor­gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be­schluss­fassung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Über der Eisenbahn“ im Stadtteil Singlis, unberück­sichtigt bleiben.

Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit über die vorgebrachten Anregungen entscheiden.

 

Der Magistrat der

Stadt Borken (Hessen)

Marcel Pritsch-Rehm

Bürgermeister

Anlage:          Lageplanskizze