Bauleitplanung

Bebauungsplan Nr. 52 "Gombether Straße"


Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen):
Erneute Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 52 „Gombether Straße“, Kernstadt, 
gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch

Lage und Abgrenzung
Der Bebauungsplan hat zwei Geltungsbereiche: Der Geltungsbereich 1 des Bebauungs­planes befindet sich im nördlichen Bereich der Kernstadt, unmittelbar nördlich der Trasse der Main-Weser-Bahn. Der Bereich wird im Norden von der Gombether Straße (L 3149) und einem Altarm der Olmes, im Osten von dem Bommerweg, im Süden von den Bahnanlagen der Main-Weser-Bahn und im Westen von der Olmes begrenzt. Der zweite Geltungsbereich liegt nördlich im Bereich der Schwalmaue zwischen Schwalm und ehem. Mühlgraben. Lage und genaue Abgrenzungen der Geltungs­bereiche ergeben sich aus der beiliegenden Planskizze.

Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Gombether Straße“ ist die Steuerung der städte­baulichen Entwicklung, Vermeidung von Nutzungs­konflikten und negative Aus­wirkungen auf den Ein­kauf­standort Innenstadt sowie die Berücksichtigung der städte­bau­lichen Ziele, ins­be­sondere die Verknüpfung Bahnhof – Gombether See.

Umweltbezogene Informationen
Die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ermittelten und be­werteten Belange des Umweltschutzes und die nach Einschätzung der Stadt Borken (Hessen) wesentlichen und bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind in der Be­gründung in einem gesonderten Teil in einem Umweltbericht dargelegt. Der Umweltbericht enthält Informationen (Darstellung des Bestandes und Prognose der Auswirkungen sowie teilweise Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich) zu folgenden Schutzgütern bzw. Themen:

- Mensch
- Pflanzen und Tiere
- Boden
- Wasser
- Klima / Luft
- Landschaft
- Kultur- und Sachgüter

Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag liegt vor. Darin werden folgende Vogelarten als im Plangebiet bzw. dessen Umfeld vorkommend genannt:

Amsel (Turdus merula), Bachstelze (Motacilla alba), Buchfink (Fringilla coelebs), Dompfaff / Gimpel (Pyrrhula pyrrhula), Elster (Pica pica), Feldsperling (Passer montanus), Gartengrasmücke (Sylvia borin), Girlitz (Serinus serinus), Goldammer (Emberiza citrinella), Grau­schnäpper (Muscicapa striata), Grünfink (Chloris chloris, Syn.: Carduelis chloris), Hausrot­schwanz (Phoenicurus ochruros), Haussperling (Passer domesticus),  Hecken­braunelle (Prunella modularis), Kohlmeise (Parus major), Mauersegler (Apus apus), Mönchs­gras­mücke (Sylvia atricapilla), Rotkehlchen (Erithacus rubecula), Sommergoldhähnchen (Regulus ignicapilla, Syn.: Regulus ignicapillus), Star (Sturnus vulgaris), Stadttaube (Columba livia domestica), Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) und Zilp-Zalp (Phylloscopus collybita).

Weiterhin sind folgende Tierarten in dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag genannt:  Schlingnatter (Coronella austriaca), Wasserfrosch (Rana esculenta),  Zauneidechse (Lacerta agilis) sowie allgemein Fledermäuse.

Folgende weitere umweltbezogene Informationen wurden im Aufstellungsverfahren berück­sichtigt: Örtliche Bestandserhebungen und deren Be­wertung, Hinweise / Anregungen von Fach­behörden zu folgenden Schutzgütern: Wasser (Hochwasserschutz,  Heilquellenschutz), Tiere (Vögel, Reptilien), Boden (inkl. Bergbau, Bodenschätze) und Altlasten (Altab­lagerungen).

Öffentliche Auslegung

Nach­dem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30.10.2018 den geänderten Entwurf des o. g. Bebauungsplanes beschlossen hat, werden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch, der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, die vorgenannten umweltbezogenen Informationen und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag in der Zeit vom 25.03.2019 bis einschließlich 29.04.2019 im Rathaus in 34582 Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 1. Obergeschoss (zwischen Zimmer 206 und 207), während der Dienstzeiten von

Montag, Mittwoch bis Freitag      von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch               von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr
Donnerstag, Bürgersprechtag     von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegt.

Am Dienstag ist das Rathaus geschlossen. Es wird aber auf Verlangen Eintritt gewährt, um den Entwurf einzusehen. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.

Veröffentlichung im Internet

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Planunterlagen zur Offenlage werden gemäß § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch auch im Internet unter: www.borken-hessen.de (Button Bauleitplanung auf der rechten Seite) veröffentlicht.

Beschränkung der Anregungen auf die geänderten oder ergänzten Teile
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 Die Änderungen bzw. Ergänzungen umfassen folgende Bereiche:

- Änderung des Geltungsbereiches und der Baugrenzen im geringen Umfang am nordwestlichen
   Plangebietsrand (Geltungsbereich 1) auf Grund des Abstandes zum Gewässer „Olmes“ und zum Olmes-Altarm.

- Ergänzung der Fremdkörperfestsetzung im Gewerbegebiet GE2 für eine zwischen­zeitlich genehmigte Nachnutzung
  für das Gebäude Mittelweg 13.
- Änderung bzw. Ergänzung der Begründung zum Bebauungsplan in den Bereichen Zulässigkeit von Einzelhandel,
  Verkehrsbelastung Landesstraße – Einmündung Welengsweg und Rad- und Fußwegeverbindungen.
- Ergänzung der Begründung durch Aufnahme bzw. Aktualisierung der Hinweise zum Brandschutz, der Deutschen
   Bahn AG, der Avacon AG (Energiefreileitungen) und zur Gefahr von Überschwemmungen im Bereich der Olmes.
- Redaktionelle Änderungen (Fehlerkorrektur, Aktualisierungen)

Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vor­gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be­schluss­fassung über den Bebauungsplan Nr. 52 „Gombether Straße“, Kernstadt, unberück­sichtigt bleiben.

Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit über die vorgebrachten Anregungen entscheiden.

Borken (Hessen), 08.03.2019

Der Magistrat der Stadt Borken (Hessen)

 

Marcel Pritsch-Rehm
Bürgermeister

Anlage:          Lageplanskizze