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Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 52 "Gombether Straße"
Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen):
Erneute Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 52 „Gombether Straße“, Kernstadt,
gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch
Lage und Abgrenzung
Der Bebauungsplan hat zwei Geltungsbereiche: Der Geltungsbereich 1 des Bebauungsplanes befindet sich im nördlichen Bereich der Kernstadt, unmittelbar nördlich der Trasse der Main-Weser-Bahn. Der Bereich wird im Norden von der Gombether Straße (L 3149) und einem Altarm der Olmes, im Osten von dem Bommerweg, im Süden von den Bahnanlagen der Main-Weser-Bahn und im Westen von der Olmes begrenzt. Der zweite Geltungsbereich liegt nördlich im Bereich der Schwalmaue zwischen Schwalm und ehem. Mühlgraben. Lage und genaue Abgrenzungen der Geltungsbereiche ergeben sich aus der beiliegenden Planskizze.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Gombether Straße“ ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, Vermeidung von Nutzungskonflikten und negative Auswirkungen auf den Einkaufstandort Innenstadt sowie die Berücksichtigung der städtebaulichen Ziele, insbesondere die Verknüpfung Bahnhof – Gombether See.
Umweltbezogene Informationen
Die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes und die nach Einschätzung der Stadt Borken (Hessen) wesentlichen und bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind in der Begründung in einem gesonderten Teil in einem Umweltbericht dargelegt. Der Umweltbericht enthält Informationen (Darstellung des Bestandes und Prognose der Auswirkungen sowie teilweise Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleich) zu folgenden Schutzgütern bzw. Themen:
- Mensch
- Pflanzen und Tiere
- Boden
- Wasser
- Klima / Luft
- Landschaft
- Kultur- und Sachgüter
Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag liegt vor. Darin werden folgende Vogelarten als im Plangebiet bzw. dessen Umfeld vorkommend genannt:
Amsel (Turdus merula), Bachstelze (Motacilla alba), Buchfink (Fringilla coelebs), Dompfaff / Gimpel (Pyrrhula pyrrhula), Elster (Pica pica), Feldsperling (Passer montanus), Gartengrasmücke (Sylvia borin), Girlitz (Serinus serinus), Goldammer (Emberiza citrinella), Grauschnäpper (Muscicapa striata), Grünfink (Chloris chloris, Syn.: Carduelis chloris), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Haussperling (Passer domesticus), Heckenbraunelle (Prunella modularis), Kohlmeise (Parus major), Mauersegler (Apus apus), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Rotkehlchen (Erithacus rubecula), Sommergoldhähnchen (Regulus ignicapilla, Syn.: Regulus ignicapillus), Star (Sturnus vulgaris), Stadttaube (Columba livia domestica), Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) und Zilp-Zalp (Phylloscopus collybita).
Weiterhin sind folgende Tierarten in dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag genannt: Schlingnatter (Coronella austriaca), Wasserfrosch (Rana esculenta), Zauneidechse (Lacerta agilis) sowie allgemein Fledermäuse.
Folgende weitere umweltbezogene Informationen wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt: Örtliche Bestandserhebungen und deren Bewertung, Hinweise / Anregungen von Fachbehörden zu folgenden Schutzgütern: Wasser (Hochwasserschutz, Heilquellenschutz), Tiere (Vögel, Reptilien), Boden (inkl. Bergbau, Bodenschätze) und Altlasten (Altablagerungen).
Öffentliche Auslegung
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 30.10.2018 den geänderten Entwurf des o. g. Bebauungsplanes beschlossen hat, werden gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch, der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, die vorgenannten umweltbezogenen Informationen und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag in der Zeit vom 25.03.2019 bis einschließlich 29.04.2019 im Rathaus in 34582 Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 1. Obergeschoss (zwischen Zimmer 206 und 207), während der Dienstzeiten von
Montag, Mittwoch bis Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr
Donnerstag, Bürgersprechtag von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegt.
Am Dienstag ist das Rathaus geschlossen. Es wird aber auf Verlangen Eintritt gewährt, um den Entwurf einzusehen. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.
Veröffentlichung im Internet
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Planunterlagen zur Offenlage werden gemäß § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch auch im Internet unter: www.borken-hessen.de (Button Bauleitplanung auf der rechten Seite) veröffentlicht.
Beschränkung der Anregungen auf die geänderten oder ergänzten Teile
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Die Änderungen bzw. Ergänzungen umfassen folgende Bereiche:
- Änderung des Geltungsbereiches und der Baugrenzen im geringen Umfang am nordwestlichen
Plangebietsrand (Geltungsbereich 1) auf Grund des Abstandes zum Gewässer „Olmes“ und zum Olmes-Altarm.
- Ergänzung der Fremdkörperfestsetzung im Gewerbegebiet GE2 für eine zwischenzeitlich genehmigte Nachnutzung
für das Gebäude Mittelweg 13.
- Änderung bzw. Ergänzung der Begründung zum Bebauungsplan in den Bereichen Zulässigkeit von Einzelhandel,
Verkehrsbelastung Landesstraße – Einmündung Welengsweg und Rad- und Fußwegeverbindungen.
- Ergänzung der Begründung durch Aufnahme bzw. Aktualisierung der Hinweise zum Brandschutz, der Deutschen
Bahn AG, der Avacon AG (Energiefreileitungen) und zur Gefahr von Überschwemmungen im Bereich der Olmes.
- Redaktionelle Änderungen (Fehlerkorrektur, Aktualisierungen)
Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 52 „Gombether Straße“, Kernstadt, unberücksichtigt bleiben.
Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit über die vorgebrachten Anregungen entscheiden.
Borken (Hessen), 08.03.2019
Der Magistrat der Stadt Borken (Hessen)
Marcel Pritsch-Rehm
Bürgermeister
Anlage: Lageplanskizze