Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018


Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1.   Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 30.10.2018 folgende Haushalts­satzung beschlossen:



§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

30.013.973 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

27.575.374 EUR

mit einem Saldo von

2.438.599 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

130.400 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

15.200 EUR

mit einem Saldo von

6.500 EUR

ausgeglichen / mit einem Überschuss / Fehlbedarf von

2.553.799 EUR

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.643.629 EUR

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.372.620 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.643.640 EUR

mit einem Saldo von

-2.271.020 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.421.080 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.535.006 EUR

mit einem Saldo von

886.074 EUR

ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss /

 

Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von

2.258.683 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.421.080 EUR festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.535.000 EUR festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.750.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:                                                             

1. Grundsteuer                                                                     

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                                     

        Betriebe (Grundsteuer A)                                  500 v.H.                     

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)             500 v.H.                                 

2. Gewerbesteuer                                                                 

    nach dem Gewerbeertrag                                     420 v.H.                     

 

§ 6

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.                                                               

Borken (Hessen), den 12.11.2018

Der Magistrat

der Stadt Borken (Hessen)

 

Marcèl Pritsch

Bürgermeister

 

2.    Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Regierungspräsidium Kassel

RPKS – Z5-33 c 06/73-2017/6

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

  1. i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Borken für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

--2.421.080 EUR--

            (in Worten: „Zwei Millionen Vierhunderteinundzwanzigtausendachzig Euro“)

 

  1. i.V.m. § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Borken vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

--2.535.000 EUR--

(in Worten: „Zwei Millionen Fünfhundertfünfunddreißigtausend Euro“)

                                        

Kassel, den 29.Oktober 2020                                         (Siegel)

Regierungspräsidium Kassel

gez. Klüber

Regierungspräsident                                                      

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

von Montag, den 21.12.2020 bis Mittwoch, den 23.12.2020 und

von Montag, den 28.12.2020 bis Mittwoch, den 30.12.2020 sowie

am Montag, den 04.01.2021

während der Dienstzeiten von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

im Verwaltungsgebäude Bommerweg 15, Erdgeschoss, öffentlich aus.                                 

Aufgrund und unter Beachtung der zurzeit gültigen Hygienevorschriften wird bei Bedarf der Einlass nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808254 gewährt.

 

Borken (Hessen), den 14.12.2020                                            

DER MAGISTRAT                                             

DER STADT BORKEN (HESSEN)                                           

Marcél Pritsch

Bürgermeister