Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019


Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

1.   Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 28.10.2019 folgende Haushalts­satzung beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

29.468.008 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

28.700.212 EUR

mit einem Saldo von

767.796 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

699.200 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

6.850 EUR

mit einem Saldo von

692.350 EUR

ausgeglichen / mit einem Überschuss / Fehlbedarf von

1.460.146 EUR

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.887.848 EUR

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.552.826 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.822.700 EUR

mit einem Saldo von

-1.269.874 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

451.016 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.622.306 EUR

mit einem Saldo von

-1.171.290 EUR

ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss /

 

Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von

-553.316 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 451.016 EUR festgesetzt.

Darin enthalten ist die Kreditaufnahme bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen für den Eigenanteil zur Hessenkasse mit 397.016 € und die 10%ige Ko-Finanzierung für KIP-Maßnahmen mit 54.000 €.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.501.027 EUR festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:                                                             

1. Grundsteuer                                                                     

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                                     

        Betriebe (Grundsteuer A)                                  500 v.H.                     

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)               500 v.H.                                 

2. Gewerbesteuer                                                                 

    nach dem Gewerbeertrag                                     420 v.H.                     

 

§ 6  

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.                                                            

Borken (Hessen), den 30.10.2019

 

Der Magistrat

der Stadt Borken (Hessen)

 

Marcèl Pritsch

Bürgermeister

 

2.    Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:


Regierungspräsidium Kassel

RPKS – Z5-33 c 06/73-2017/10

 

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

  1. i.V.m. § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Borken vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

--4.501.027 EUR--

(in Worten: „Vier Millionen Fünfhunderteinstausendsiebenundzwanzig Euro“)

                             

Kassel, den 25. November 2020                                    (Siegel)

Regierungspräsidium Kassel

gez. Klüber

Regierungspräsident                                                      

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

von Montag, den 21.12.2020 bis Mittwoch, den 23.12.2020 und

von Montag, den 28.12.2020 bis Mittwoch, den 30.12.2020 sowie

am Montag, den 04.01.2021

während der Dienstzeiten von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

im Verwaltungsgebäude Bommerweg 15, Erdgeschoss, öffentlich aus.                                 

Aufgrund und unter Beachtung der zurzeit gültigen Hygienevorschriften wird bei Bedarf der Einlass nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808254 gewährt.

 

Borken (Hessen), den 14.12.2020                                            

DER MAGISTRAT                                             

DER STADT BORKEN (HESSEN)                                           

 

Marcél Pritsch

Bürgermeister