Feststellung eines Nachrückers Ortsbeirat Kerstenhausen


Der am 6. März 2016 in den Ortsbeirat des Stadtteils Kerstenhausen gewählte Herr Alexander Wilhelm hat aufgrund seines Wegzuges aus dem Ortsbezirk Kerstenhausen automatisch seine Wählbarkeit und damit das errungene Mandat in dem vorstehend genannten Gremium verloren.

Ich stelle hiermit sein Ausscheiden aus dieser Vertretungskörperschaft fest.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich aus den noch nicht berufenen Bewerbern des Wahlvorschlages der

Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - SPD

als Nachrücker

Herrn Otto Koch, Am Hopfengarten 1, 34582 Borken (Hessen),

festgestellt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Borken (Hessen) innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Einspruch einlegen. Dieser ist beim Gemeindewahlleiter der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und im Einzelnen zu begründen.

Borken (Hessen), 13.01.2020

Der Gemeindewahlleiter

der Stadt Borken (Hessen)

Frank Schröder