Bauleitplanung

Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Untere Westrandstraße“, Kernstadt.


Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekannt gegeben, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung (gemäß § 51a Hessische Gemeinde­ordnung an Stelle der Stadtverordnetenversammlung, ) in seiner Sitzung am 23.04.2020 den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Untere Westrandstraße“, Kernstadt gefasst hat.

Der Geltungsbereich für die geplante Änderung des Bebauungsplanes umfasst den Bereich um das bestehende Hallenbad in Borken, die sog. Hallenbadwiese (Flurstück 77/86, Flur 9, Gemarkung Borken) am westlichen Ortsrand der Kernstadt Borken. Der Änderungsbereich hat eine Größe von rund 2,2 ha.

Ziel der Bauleitplanung ist die Vorbereitung für den Neubau des Hallenbades.

Die Stadt Borken (Hessen) wird demnächst über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Änderung des Bebauungsplanes informieren und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

Lageplanskizze

Lage und geplante Abgrenzung (rot umrandet) der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Untere Westrandstraße“ Kernstadt (ohne Maßstab).