Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kindertagesstätte“ Kleinenglis

Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen): Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kindertagesstätte“ und 20. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich; Stadtteil Kleinenglis gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Lage und Abgrenzungen der Geltungsbereiche

Der Teilgeltungsbereich A des Bebauungsplans Nr. 9 und des Änderungsbereichs der 20. Flächennutzungsplanänderung befinden sich im Stadtteil Kleinenglis und betreffen den Park am östlichen Rand der Ortslage. Die Größe beträgt ca. 1,05 ha und umfasst das Flurstück 110 der Flur 2, Gemarkung Kleinenglis. Er wird im Norden durch die Straße „Hinterm Kreuz“, im Osten durch die Straße „Am Park“, im Süden durch die „Hundsburgstraße“ sowie im Westen durch die landwirtschaftliche Fläche begrenzt. Der Teilgeltungsbereich B (Ausgleichsfläche) des Bebauungsplans liegt zwischen den Ortsteilen Klein- und Großenenglis nördlich der „Großenengliser Straße“ und westlich der L 3150. Der Bereich weist einen Umfang von ca. 0,35 ha auf und umfasst Teile des Flurstücks 14 der Flur 10, Gemarkung Großenenglis.

Lage und Abgrenzungen werden in den beigefügten Planskizzen dargestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung einer Fläche für den Neubau einer Kindertagesstätte.

 

Öffentliche Auslegung

Nach­dem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 28.10.2019 den Entwurf der o. g. Bauleitpläne beschlossen hat, werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, die Planentwürfe mit Begründung, Umweltbericht und umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 13.07.2020 bis einschließlich 13.08.2020 im Rathaus in 34582 Borken (Hessen), Am Rathaus 7, Erdgeschoss, Foyer), während der Dienstzeiten von

Montag, Mittwoch bis Freitag      von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Montag und Mittwoch                   von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr

Donnerstag, Bürgersprechtag     von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.

 

Besondere Regelungen auf Grund der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Situation:

Zutritt zum Rathaus wird nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und nur für eine beschränkte Personenzahl (zeitgleich) gewährt. Die telefonische Anmeldung erfolgt unter der Rufnummer 05682 808-150.

Auf weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Betreten des Rathauses wird verwiesen. Bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Internetseite: www.borken-hessen.de oder telefonisch.

 

Weitergehende Möglichkeit zur Einsichtnahme

Über die vorgenannten Möglichkeiten zur Einsichtnahme im Rathaus und im Internet hinaus, senden wir Ihnen die Planunterlagen auch zu. Telefon: 05682 808-150 oder E-Mail: bauen@borken-hessen.de

 

Umweltbezogene Informationen

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Schutzgüter und Umweltinformation

Art der Information

Mensch

Informationen zu verkehrlichen Immissionen der A 49, Informationen zu sanierter Altlastenfläche (Ehrenmal).

Begründung + Umweltbericht

Behördliche Stellungnahme

Fauna/Artenschutz

Aussagen zum Artenvorkommen, Information zu den von der Planung potentiell betroffenen Arten (insbesondere Avifauna, Fledermäuse, Haselmaus, Reptilien) und zu möglichen Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen.

Fachgutachten: Artenschutz

Umweltbericht

Flora

Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung.

Umweltbericht

Fachgutachten: Artenschutz

Orts- und Landschaftsbild

Informationen zur Einbindung des Baugebiets in Orts- und Landschaftsbild.

Umweltbericht

Boden

Informationen zu Bodenart und Boden­beschaffen­heit, Bedeutung und Betroffenheit sowie Funktion der Böden, Umfang der max. zulässigen Bodenversiegelung.

Umweltbericht

behördliche Stellungnahme

Fachgutachten: Baugrunduntersuchung

Wasser

Informationen zur Betroffenheit des Schutzguts Wasser und zur Versickerung von Niederschlagswasser.

Umweltbericht

behördliche Stellungnahme

Klima

Aussagen zu Auswirkungen auf das Kleinklima, Kaltluftbahnen und Kaltluftentstehungsgebiete.

Umweltbericht

Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Adresse bauen@borken-hessen.de, bzw. postalisch an die Adresse: Stadtverwaltung Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen) oder mündlich, auch fernmündlich / telefonisch, zur Niederschrift vor­gebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be­schluss­fassung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Kindertagesstätte“ und der 20. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich; Stadtteil Kleinenglis, unberück­sichtigt bleiben.

Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit über die vorgebrachten Anregungen entscheiden.

Lage und geplante Abgrenzung (rot umrandet) des Geltungsbereiches A des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kindertagesstätte“ und des Geltungsbereiches der 20. Änderung des Flächennutzungs­plans in diesem Bereich; Stadtteil Kleinenglis  (ohne Maßstab)

Lage und geplante Abgrenzung (rot umrandet) des Geltungsbereiches B (Ausgleichsfläche) des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kindertagesstätte“; Stadtteil Kleinenglis   (ohne Maßstab)