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Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kindertagesstätte“ Kleinenglis
Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen): Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kindertagesstätte“ und 20. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich; Stadtteil Kleinenglis gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Lage und Abgrenzungen der Geltungsbereiche
Der Teilgeltungsbereich A des Bebauungsplans Nr. 9 und des Änderungsbereichs der 20. Flächennutzungsplanänderung befinden sich im Stadtteil Kleinenglis und betreffen den Park am östlichen Rand der Ortslage. Die Größe beträgt ca. 1,05 ha und umfasst das Flurstück 110 der Flur 2, Gemarkung Kleinenglis. Er wird im Norden durch die Straße „Hinterm Kreuz“, im Osten durch die Straße „Am Park“, im Süden durch die „Hundsburgstraße“ sowie im Westen durch die landwirtschaftliche Fläche begrenzt. Der Teilgeltungsbereich B (Ausgleichsfläche) des Bebauungsplans liegt zwischen den Ortsteilen Klein- und Großenenglis nördlich der „Großenengliser Straße“ und westlich der L 3150. Der Bereich weist einen Umfang von ca. 0,35 ha auf und umfasst Teile des Flurstücks 14 der Flur 10, Gemarkung Großenenglis.
Lage und Abgrenzungen werden in den beigefügten Planskizzen dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung einer Fläche für den Neubau einer Kindertagesstätte.
Öffentliche Auslegung
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 28.10.2019 den Entwurf der o. g. Bauleitpläne beschlossen hat, werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, die Planentwürfe mit Begründung, Umweltbericht und umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 13.07.2020 bis einschließlich 13.08.2020 im Rathaus in 34582 Borken (Hessen), Am Rathaus 7, Erdgeschoss, Foyer), während der Dienstzeiten von
Montag, Mittwoch bis Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr
Donnerstag, Bürgersprechtag von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Auskunft wird auf Verlangen erteilt.
Besondere Regelungen auf Grund der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Situation:
Zutritt zum Rathaus wird nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und nur für eine beschränkte Personenzahl (zeitgleich) gewährt. Die telefonische Anmeldung erfolgt unter der Rufnummer 05682 808-150.
Auf weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Betreten des Rathauses wird verwiesen. Bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Internetseite: www.borken-hessen.de oder telefonisch.
Weitergehende Möglichkeit zur Einsichtnahme
Über die vorgenannten Möglichkeiten zur Einsichtnahme im Rathaus und im Internet hinaus, senden wir Ihnen die Planunterlagen auch zu. Telefon: 05682 808-150 oder E-Mail: bauen@borken-hessen.de
Umweltbezogene Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Schutzgüter und Umweltinformation | Art der Information | |
Mensch | Informationen zu verkehrlichen Immissionen der A 49, Informationen zu sanierter Altlastenfläche (Ehrenmal). | Begründung + Umweltbericht Behördliche Stellungnahme |
Fauna/Artenschutz | Aussagen zum Artenvorkommen, Information zu den von der Planung potentiell betroffenen Arten (insbesondere Avifauna, Fledermäuse, Haselmaus, Reptilien) und zu möglichen Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen. | Fachgutachten: Artenschutz Umweltbericht |
Flora | Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung. | Umweltbericht Fachgutachten: Artenschutz |
Orts- und Landschaftsbild | Informationen zur Einbindung des Baugebiets in Orts- und Landschaftsbild. | Umweltbericht |
Boden | Informationen zu Bodenart und Bodenbeschaffenheit, Bedeutung und Betroffenheit sowie Funktion der Böden, Umfang der max. zulässigen Bodenversiegelung. | Umweltbericht behördliche Stellungnahme Fachgutachten: Baugrunduntersuchung |
Wasser | Informationen zur Betroffenheit des Schutzguts Wasser und zur Versickerung von Niederschlagswasser. | Umweltbericht behördliche Stellungnahme |
Klima | Aussagen zu Auswirkungen auf das Kleinklima, Kaltluftbahnen und Kaltluftentstehungsgebiete. | Umweltbericht |
Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Adresse bauen@borken-hessen.de, bzw. postalisch an die Adresse: Stadtverwaltung Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen) oder mündlich, auch fernmündlich / telefonisch, zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 9 „Kindertagesstätte“ und der 20. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich; Stadtteil Kleinenglis, unberücksichtigt bleiben.
Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit über die vorgebrachten Anregungen entscheiden.
Lage und geplante Abgrenzung (rot umrandet) des Geltungsbereiches A des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kindertagesstätte“ und des Geltungsbereiches der 20. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich; Stadtteil Kleinenglis (ohne Maßstab)
Lage und geplante Abgrenzung (rot umrandet) des Geltungsbereiches B (Ausgleichsfläche) des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kindertagesstätte“; Stadtteil Kleinenglis (ohne Maßstab)