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Aufhebungssatzung Hausnummern
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. S 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) in Verbindung mit den §§ 126 Abs. 3 und 200 des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) in ihrer Sitzung am 03.11.2020 folgende
Aufhebungssatzung zur Satzung der Stadt Borken (Hessen)
über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von
Grundstücksnummernschildern vom 24.06.1981
beschlossen:
§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Satzung der Stadt Borken (Hessen) über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Grundstücksnummernschildern vom 24.06.1981 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigung:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.