Inkrafttreten der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Scheibenweg“ (Kernstadt)


Lage und Abgrenzung

Das Plangebiet 1 liegt am südwestlichen Rand der Kernstadt Borken, im Bereich zwischen dem Gebäudekomplex des Alten- und Pflegeheimes Blumenhain und der Straße „Metzen Tannen“. Es umfasst Teilflächen der Flurstücke 108/44 und 108/45, Flur 7, Gemarkung Borken und hat eine Größe von ca. 0,4 ha. Das Plangebiet 2 (Maßnahme zum Ausgleich bzw. Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft) liegt in der Gemarkung Arnsbach, zwischen der Schwalm und der Kreisstraße 73, direkt östlich der Autobahn. Das Plangebiet 2 besteht aus einem Teilbereich des Flurstücks 118 (Flur 1). Lage und Abgrenzungen der Geltungs­bereiche ergeben sich aus der beiliegenden Planskizze.

 

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung einer Wohnbaufläche für ein Mitarbeiter-appartement des Alten- und Pflegeheimes Blumenhain.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken hat in ihrer Sitzung am 01.09.2020 die vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Scheibenweg“ (Kernstadt) beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

 

Jeder kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, während der Dienstzeiten von

 

            Montag, Mittwoch bis Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

            Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr

            Donnerstag, Bürgersprechtag von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

 

im Rathaus der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken, Bauverwaltung, 1. Obergeschoss, Zimmer 201 einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Besondere Regelungen auf Grund der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Situation:

Zutritt zum Rathaus wird nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und nur für eine beschränkte Personenzahl (zeitgleich) gewährt. Die telefonische Anmeldung erfolgt unter der Rufnummer 05682 808-150.

 

Auf weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Betreten des Rathauses wird verwiesen. Bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Internetseite: www.borken-hessen.de oder telefonisch.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

 

1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4.    nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Borken (Hessen) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

Borken (Hessen), den 21.09.2020

Der Magistrat der Stadt Borken

Marcèl Pritsch
Bürgermeister

 

Lage und geplante Abgrenzung (rot umrandet) des Geltungsbereiches 1 der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Scheibenweg“ (Kernstadt)             (ohne Maßstab)

Lage und geplante Abgrenzung (rot umrandet) des Geltungsbereiches 2 der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Scheibenweg“ (Kernstadt)                                             (ohne Maßstab)