Genehmigung und Entlastung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2009 und zum 31.12.2010 der Stadt Borken (Hessen)


Genehmigung und Entlastung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2009 und zum 31.12.2010 der Stadt Borken (Hessen)

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 09.02.2021 unter dem Tagesordnungspunkt 4 folgenden Beschluss gefasst:

 

4.  Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2009 und 31.12.2010 der Stadt Borken (Hessen) durch den Fachbereich Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises;

a) Kenntnisnahme der Haushaltsüberschreitungen der Jahre 2009 und 2010 gemäß § 100 HGO

Mit der Einladung zu dieser Sitzung wurde den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung der Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2009 und 31.12.2010 der Stadt Borken (Hessen) durch den Fachbereich Rechnungsprüfung des Schwalm-Eder-Kreises übersandt, der als Anlage der Originalniederschrift beigefügt wird.

Im Rahmen der Haushaltsplanausführung sind Haushaltsüberschreitungen in den Teilergebnishaushalten der Budgets aufgetreten, wobei für das Budget Abschreibungen in den ersten Jahren keine Veranschlagung vorgenommen wurde. Die festgestellten und nachgewiesenen Überschreitungen wurden auf Seite 13 des Prüfberichts und in der allen Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung mit der Einladung zu dieser Sitzung übersandten Vorlage, die ebenfalls als Anlage der Originalniederschrift beigefügt wird, aufgelistet.

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die im Rahmen der Haushaltsplanausführung für die Jahre 2009 und 2010 entstandenen Haushaltsüberschreitungen, wie vom Magistrat in seiner Sitzung am 25.01.2021 gemäß § 100 HGO beschlossen, zur Kenntnis.

 

b) Vorlage des Prüfungsberichtes nach § 113 HGO; Beratung und Beschlussfassung

Die Gesamtbeurteilung des Prüfungsergebnisses der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 wird auf den Seiten 15 bis 17 sowie in den Anlagen des Prüfungsberichtes durch die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung dargestellt und ausführlich erläutert.

Nach dem Ergebnis der Prüfung hat der Fachbereich Rechnungsprüfung des Schwalm-Eder-Kreises auf den Seiten 18 bis 19 den Jahresabschlüssen der Stadt Borken (Hessen) zum 31. Dezember 2009 und 31. Dezember 2010 mit Datum vom 13.01.2021 einen eingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Die Einschränkung bezieht sich auf die Aufbewahrung bzw. die Vorlage von Belegen.

Mit dieser Einschränkung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Borken (Hessen).

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.02.2021 beschließt die Stadtverordnetenversammlung einstimmig den mit Datum vom 13.01.2021 vorgelegten Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2009 und 31.12.2010 der Stadt Borken (Hessen) durch den Fachbereich Rechnungsprüfung des Schwalm-Eder-Kreises gemäß § 113 HGO.

 

c) Entlastungserteilung gemäß § 114 HGO; Beratung und Beschlussfassung

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.02.2021 beschließt die Stadtverordnetenversammlung einstimmig dem Magistrat für die geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2009 und 31.12.2010 die Entlastung gemäß § 114 HGO zu erteilen.

Die Jahresrechnungen und der Prüfungsbericht für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 liegen in der Zeit von Montag, den 22.02.2021 bis einschließlich Dienstag, den 03.02.2021 während der Dienstzeit von

 

            Montag bis Freitag                                         von    8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

            Montag und Mittwoch                                   von  13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,

            Donnerstag (Bürgersprechtag)                    von  13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude Bommerweg 15, Erdgeschoss, Zimmer 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass am Dienstag normalerweise keine Sprechzeit stattfindet. Aufgrund und unter Beachtung der zurzeit gültigen Hygienevorschriften wird bei Bedarf der Einlass nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808-201 oder 808-254 gewährt.