Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung


Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

1.   Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2020 folgende geänderte Haushalts­satzung beschlossen:



§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

31.712.598 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

30.723.619 EUR

mit einem Saldo von

988.979 EUR

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

31.450 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

12.990 EUR

mit einem Saldo von

18.460 EUR

 

 

ausgeglichen / mit einem Überschuss / Fehlbedarf von

1.007.439 EUR

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

2.503.096 EUR

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.797.950 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.878.797 EUR

mit einem Saldo von

-4.080.847 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.580.847 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.493.300 EUR

mit einem Saldo von

87.547 EUR

ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss /

 

Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von

-1.490.204 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.580.847 EUR festgesetzt.

Darin enthalten ist die Kreditaufnahme bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen für die 10%ige Ko-Finanzierung für KIP-Maßnahmen mit 19.153 €.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 22.780.500 EUR festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.

 

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:                                                             

1. Grundsteuer                                                                     

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                                     

        Betriebe (Grundsteuer A)                                  500 v.H.                     

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)               500 v.H.                                 

2. Gewerbesteuer                                                                 

    nach dem Gewerbeertrag                                     420 v.H.                     

 

§ 6  

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.                                                            

 

Borken (Hessen), den 17.12.2020

Der Magistrat

der Stadt Borken (Hessen)

Marcèl Pritsch

Bürgermeister

 

2.    Bekanntmachung der Haushaltssatzung



Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Regierungspräsidium Kassel

RPKS – Z5-33 c 06/73-2017/11

 

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

  1. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haus-haltssatzung der Stadt Borken für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

--1.580.847 EUR--

(in Worten:

„Eine Million Fünfhundertachtzigtausendachthundertsiebenundvierzig Euro“)

 

  1. in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Borken für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

--22.780.500 EUR--

(in Worten:

 „Zweiundzwanzig Millionen Siebenhundertachtzigtausendfünfhundert Euro“)

 

Kassel, den 28.01.2021                                      (Siegel)

Regierungspräsidium Kassel

gez. Klüber

Regierungspräsident                                                      

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

von Montag, den 22.02.2021 bis Freitag, den 26.02.2021 und

von Montag, den 01.03.2021 bis Dienstag, den 02.03.2021

während der Dienstzeiten von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

im Verwaltungsgebäude Bommerweg 15, Erdgeschoss, öffentlich aus.                                 

Aufgrund und unter Beachtung der zurzeit gültigen Hygienevorschriften wird bei Bedarf der Einlass nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808254 gewährt.

 

Borken (Hessen), den 15.02.2021                                            

DER MAGISTRAT                                             

 

Marcél Pritsch

Bürgermeister