Hundesteuer für das Jahr 2021


Hundesteuer für das Jahr 2021

Nach den Vorgaben der Hundesteuersatzung der Stadt Borken (Hessen) wird im Gebiet der Stadt Borken (Hessen) eine Hundesteuer erhoben, die je Kalenderjahr

                   für den ersten Hund                                                             60,00 €,

                   für den zweiten Hund zusätzlich                                       96,00 €,  

                   für jeden weiteren Hund zusätzlich                               120,00 €   und

                   für einen gefährlichen Hund                                            420,00 €

beträgt. Die Hundesteuer ist in jeweils vier gleichen Teilbeträgen

zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2021

fällig. Für Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Abbuchung zu den Fälligkeitsterminen.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird auf die Erteilung eines schriftlichen Hundesteuerbescheides für 2021 verzichtet. Damit haben die für das Jahr 2020 übersandten Hundesteuerbescheide auch für 2021 Gültigkeit, sofern nicht zwischenzeitlich schriftliche Änderungen der ursprünglich erlassenen Bescheide bzw. Neubescheide ergangen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Hundesteuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), Widerspruch eingelegt werden.

Die Widerspruchsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung folgt.