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Änderung Gebührensatzung Bücherei
Satzung zur 1. Änderung der
Benutzungs- und Gebührensatzung
für die Stadtbücherei Borken (Hessen)
Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) und der §§ 2 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) am 25.05.2021 folgende Satzung zur 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Borken (Hessen) beschlossen:
Artikel I
Der § 5 Ausleihe von Medien wird um den Abs. 6 ergänzt
(6) Die Nutzer sind berechtigt, über die im Bestand verfügbaren Medien hinaus, Medien über den Fernleihe-Verbund „NordhessenBib“ auszuleihen. Für die Ausleihe dieser Medien gelten die jeweiligen Benutzungsordnungen.
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Borkener Anzeiger in Kraft.
Ausfertigung: Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Borken (Hessen), 27.05.2021
DER MAGISTRAT
DER STADT BORKEN (HESSEN)
Marcèl Pritsch
Bürgermeister
Vorstehende Satzung zur 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Borken (Hessen) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Borken (Hessen), 27.05.2021
DER MAGISTRAT
DER STADT BORKEN (HESSEN)
Marcèl Pritsch
Bürgermeister