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Änderung Gebührensatzung Seenland
Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung
für den Regiebetrieb „Borkener Seenland“ der
Stadt Borken (Hessen)
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) sowie des § 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl. I S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) in der Sitzung am 25.05.2021 folgende Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für den Regiebetrieb „Borkener Seenland“ der Stadt Borken (Hessen) beschlossen:
Artikel I
1. Im 2. Abschnitt - Naherholungsgebiet Stockelache See- wird der § 4- B. Parkgebühren wie folgt geändert:
Die während der Betriebszeiten fälligen Parkgebühren betragen je Kalendertag
für Kraftwagen je Fahrzeug ganztags 3,00 €
bis zu vier Stunden 1,50 €
für Wohnmobile/Caravangespanne pro Tag/Übernachtung 6,00 €
Für die in § 2 festgesetzte Benutzungszeit kann jährlich ein Dauerparkschein zu folgenden Bedingungen erworben werden:
Personenkraftwagen im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (darunter fallen nicht Wohnmobile / Caravangespanne) je Fahrzeug 40,00 €
Des Weiteren kann ein Kombi-Jahresparkschein für das Naherholungsgebiet Stockelache See und das Surfrevier Singliser See zu folgenden Bedingungen erworben werden:
Personenkraftwagen im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (darunter fallen nicht Wohnmobile / Caravangespanne) je Fahrzeug 75,00 €
Der jeweilige Parkschein ist sichtbar hinter der Frontschutzscheibe auszulegen.
Krafträder, Klein- und Leichtkrafträder aller Größen sowie Fahrräder sind frei.
Ein Rechtsanspruch auf Ausweisung bzw. Reservierung eines bestimmten Parkplatzes besteht nicht. Dies kann bei entsprechender Auslastung der Park-plätze dazu führen, dass unter Umständen von Fall zu Fall keine Parkmöglichkeit mehr vorhanden ist.
2. Im 3. Abschnitt -Surfrevier Singliser See- wird der § 6 (Parkgebühren) wie folgt geändert:
Die Parkgebühren werden durch die Ausgabe von Parkscheinen erhoben.
a) Die während der Betriebszeiten fälligen Parkgebühren betragen je Kalendertag:
für Kraftwagen je Fahrzeug ganztags 4,00 €
bis zu vier Stunden 2,50 €
bis zu zwei Stunden 1,00 €
für Wohnmobile/Caravangespanne
pro Tag/Übernachtung 10,00 €
Krafträder, Klein- und Leichtkrafträder aller Größen sowie Fahrräder sind frei.
Nachrichtlich: Während der Corona-Pandemie hat der Magistrat gem. § 3 Abs. 5 die folgenden um je einen Euro erhöhten Parkgebühren festgesetzt:
für Kraftwagen je Fahrzeug ganztags 5,00 €
bis zu vier Stunden 3,50 €
bis zu zwei Stunden 2,00 €
b) Zu folgenden Bedingungen kann ein Jahresparkschein erworben werden:
Personenkraftwagen im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (darunter fallen nicht Wohnmobile / Caravangespanne) je Fahrzeug 60,00 €
c) Des Weiteren kann ein Kombi-Jahresparkschein für das Surfrevier Singliser See und das Naherholungsgebiet Stockelache See erworben werden:
Personenkraftwagen im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (darunter fallen nicht Wohnmobile / Caravangespanne) je Fahrzeug 75,00 €
Der Magistrat kann Sondergebührenregelungen für Vereine bzw. deren Mitglieder treffen.
Der jeweilige Parkschein ist sichtbar hinter der Frontschutzscheibe auszulegen.
Artikel II
Die Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für den Regiebetrieb „Borkener Seenland“ der Stadt Borken (Hessen) tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Borkener Anzeiger in Kraft.
Ausfertigung:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Borken (Hessen), den 26.05.2021
Der Magistrat
der Stadt Borken (Hessen)
Marcèl Pritsch
Bürgermeister
Die Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für den Regiebetrieb „Borkener Seenland“ der Stadt Borken (Hessen) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Borken (Hessen), den 26.05.2021
Der Magistrat
der Stadt Borken (Hessen)
Marcèl Pritsch
Bürgermeister