Bauleitplanung

Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Giesenbühl“, Kernstadt


Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekannt gegeben, dass die Stadtverordneten­ver­sammlung der Stadt Borken (Hessen) in ihrer Sitzung am 11.03.2021 den Aufstellungs­be­schluss für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 "Giesenbühl“, Kernstadt, gefasst hat.

Der Planbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich 1 des bestehenden Bebauungs­planes. Dieser liegt westlich der Westrandstraße auf Höhe der Einmündung der Nassen­erfurther Straße zwischen der Westrandstraße und dem Giesenbühl bzw. den Flächen des Natur­schutz­gebiets „Borkener See“. Lage und Abgrenzung ergeben sich aus der beigefügten Lageplanskizze.

Ziel der Planung ist eine Anpassung der Festsetzungen im Bereich Gebäude­höhen, Gebäudelänge und Gestaltung, um die städtebauliche Entwicklung dieses Wohngebietes der Lage am Naturschutzgebiet anzupassen sowie eine sog. Riegelwirkung durch die Bebauung entlang der Westrandstraße zu vermeiden.

Zur Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Giesenbühl“ werden durch die Verwaltung in den nächsten Wochen die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch eingeholt und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch beteiligt. Die Änderung des Bebauungsplanes soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt werden.

Lage und geplante Abgrenzung (rot umrandet) der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 "Giesenbühl“, Kernstadt                                                                                                                (ohne Maßstab)