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Kommunalwahl am 14.03.2021
Der am 14.03.2021 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) gewählte Herr Holger Raude hat auf sein Mandat verzichtet. Die als Nachrückerin zu berufende Frau Gudrun Reinbold hat ebenfalls auf ihr Mandat verzichtet.
Ich stelle hiermit das Ausscheiden der beiden Obengenannten aus dieser Vertretungskörperschaft fest.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich aus den noch nicht berufenen Bewerbern des Wahlvorschlages der
Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - SPD -
als Nachrücker
Herrn Muhamed Talić, Am Waldfeld 17, 34582 Borken (Hessen),
festgestellt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Borken (Hessen)
b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Borken (Hessen)
Stephan Wassmuth