Kommunalwahl am 14.03.2021


Der am 14.03.2021 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) gewählte Herr Jens Hellmuth hat auf sein Mandat verzichtet. Der als Nachrücker berufene Herr Stefan Wiegand hat ebenfalls auf sein Mandat verzichtet.

Ich stelle hiermit das Ausscheiden der beiden Obengenannten aus dieser Vertretungskörperschaft fest.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich aus den noch nicht berufenen Bewerbern des Wahlvorschlages der

                               Freien Wählergemeinschaft Borken (Hessen) - FWG -

als Nachrückerin

Frau Angelika Wiegand, Hoheneicher Straße 27, 34582 Borken (Hessen),

festgestellt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Stadt Borken (Hessen)

b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Der Gemeindewahlleiter

der Stadt Borken (Hessen)

Stephan Wassmuth