Ehejubiläen und Geburtstage im Mitteilungsblatt


Veröffentlichung von Geburtstags- und Ehejubiläen im Borkener Anzeiger und in der

Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung (HNA)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das in Kraft treten der neuen EU-weiten Grundverordnung für den Datenschutz (DSGVO), geht auch an unserer Kommune und unserem amtlichen Mitteilungsblatt, dem Borkener Anzeiger, nicht spurlos vorüber.

Um weiterhin gesetzeskonform mit Ihren persönlichen Daten wie Geburtstag und Ehejubiläen umzugehen, werden wir ab dem 23.10.2020 nur noch auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin (ausschließlich gegen schriftliche Einverständniserklärung) Jubiläen und besondere Anlässe in unserem Borkener Anzeiger veröffentlichen bzw. an die Hessisch Niedersächsische Allgemeine Zeitung (HNA) weitergeben.

Wenn Sie weiterhin als Jubilar veröffentlicht werden möchten, bitten wir Sie dies rechtzeitig in unserem Rathaus schriftlich mit dem beigefügten Vordruck (siehe nächste Seite) bekanntzugeben, da ansonsten keine Veröffentlichung mehr erfolgen kann und darf. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, Frau Kammel, Tel. 05682/808-104 oder Frau Mertling, Tel. 05682/808-103. Hier wird man Ihnen gerne behilflich sein.

Wir bitten um Ihr Verständnis.