Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen in Unternehmen


Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt in diesem Jahr weitere Mittel für Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welchen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag wird bei der WiBank innerhalb der vorgegeben Frist gestellt. Während des Förderjahres gibt es drei stichtagsbezogene Förderaufrufe, an denen sich Interessenten analog der vorangegangenen Förderaufrufe über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben können. Während eines Förderaufrufs besteht die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Mehrfachbewerbungen innerhalb eines Förderaufrufes sind ausgeschlossen (ein Unternehmen = eine Bewerbung). Die nächsten Stichtage sind am 24.06.2021 und 31.08.2021. Die Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Onlineformular und ist zwingend erforderlich. Das Onlineformular ist am Tag des Förderaufrufs für 24 Stunden verfügbar. Die WiBank prüft den Antrag und erteilt ggf. eine Förderzusage.

Weitere Informationen gibt es bei der WiBank, https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/digital-zuschuss-460940 .