Kinderbetreuung

Viele Kinder bleiben zu Hause


Bereits im vergangenen Jahr, hat die Stadt Borken während des ersten „Lockdowns“ die Kindergartengebühren für die Monate April und Mai erlassen und im Juli und August nur von den Eltern erhoben, die ihre Kinder für die Betreuung während des eingeschränkten Regelbetriebes angemeldet hatten.

Da aktuell recht viele Eltern der Bitte von Bund, Land und der Stadt Borken gefolgt sind, ihre Kinder möglichst zu Haus zu betreuen und zurzeit nur rund 35 Prozent der Kinder in die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Borken gebracht werden, hat der Magistrat beschlossen, die Betreuungsgebühr im Januar zunächst zu erstatten und sie rückwirkend für die Tage zu erheben, an denen die Kinder betreut wurden. Die Eltern erhalten darüber einen gesonderten Gebührenbescheid, in dem die Gebühren bei eingeschränkter Kinder­betreuung je nach Möglichkeit der Inanspruchnahme tageweise festgesetzt werden.

Zielstellung ist es weiterhin, die Infektionszahlen durch die Begrenzung von Kontakten zu verringern und damit Mitarbeiter*innen, Kinder und ihre Familien vor Corona zu schützen. Die Verwaltung hofft nun, mit der finanziellen Entlastung, die Eltern etwas unterstützen zu können.

Sollte der „Lockdown“ aufgrund anhaltend hoher Infektionszahlen noch im Februar fortgesetzt werden, wird diese Regelung auch für die Folgemonate gelten.

Ein finanzieller Ausgleich an die Städte und Gemeinden wurde durch das Land Hessen bereits in Aussicht gestellt, Zahlungen sind aber auch für das vergangene Jahr bisher noch nicht erfolgt.

Bei Fragen stehen Ihnen die Kita-Leiterinnen unter den bekannten Telefonnummern oder auch per E-Mail zur Verfügung oder in der Verwaltung Frau Wettlaufer unter der Nummer 05682 808183 oder ChristinaWettlaufer@borken-hessen.de .

Der Fachbereich Jugend und Familie des Schwalm-Eder-Kreises steht ebenfalls für Fragen zur Kinderbetreuung unter der Hotline Tel. 05681-775 222 zur Verfügung. (Der Bericht wurde am 18.01.21 verfasst).