Bettler aus Rumänien

Bedürftige oder kriminelle Banden?


Sie kommen gemeinsam, jeder steuert eine Straßenecke an und harrt aus – in der Hoffnung, dass Passanten ihnen Geld geben. Genauso schnell wie sie kommen, verschwinden sie gemeinsam wieder. Meist werden sie mit Kleinbussen zum Ort des Geschehen gebracht.

Bettler gehören zum Straßenbild deutscher Städte. Verboten ist Betteln grundsätzlich nicht: Sogenanntes "stummes Betteln" ist erlaubt. Gerade die sogenannten organisierten Großfamilien z. B. aus Rumänien gehen aktiv in Geschäfte oder klingeln an Haustüren. Das ist nicht erlaubt und bei entsprechenden Hinweisen geht das Ordnungsamt diesen Fällen nach.

In den vergangenen Tagen waren rumänische Familien auch in der Großgemeinde unterwegs. Mit Kinderwagen oder kleinen Kindern an der Hand wird um eine kleine Gabe gebeten. Dabei werden meist vorgefertigte Zettel an mögliche Spender gezeigt, die um Geld bitten, da ihre Familien angeblich verhungern.

Bei den Bettlern handelt es sich um organisierte Familien, die nach Deutschland kommen, weil sie hier eher an Geld kommen als in ihrem Heimatland.

Organisiertes "Betteln" stellt in Deutschland keinen Straftatbestand dar, solange keine Ausbeutung vorliegt. "Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei" ist dann gegeben, wenn Personen zum Betteln und zur Abgabe ihrer Einkünfte gezwungen werden.


Sollten Sie als Bürger belästigt werden oder das Betteln massiv wird, informieren Sie bitte das städtische Ordnungsamt, welches dann entsprechend tätig wird und ein Verbot für das Betteln in der Stadt Borken (Hessen) aussprechen kann, Tel.: 05682 808-120.