Private Fördermöglichkeiten

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Private Fördermöglichkeiten

Die Dorfentwicklung bietet sowohl den Kommunen als auch Privaten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten.

Die Förderung der privaten Bauvorhaben ist nur in definierten Fördergebieten möglich. Private Antragstellende können in den ausgewiesenen Bearbeitungsgebieten für die Investitionen zur ortstypischen Umnutzung, Erweiterung und Sanierung der Bausubstanz die Förderung beantragen. Für jede Maßnahme kann ein Zuschuss von 35% der förderfähigen Nettokosten bis max. 45.000,00 € (bei denkmalgeschützten Gebäuden bis max. 60.000,00 €, beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden, z.B. Scheunen bis zu drei Wohneinheiten bis max. 200.000 €) beantragt werden.

Wie funktioniert das Förderverfahren für private Baumaßnahmen?

Sie beantragen vor Beginn der Maßnahme die kostenlose Beratung eines Fachbüros (Information bei der Stadt oder Gemeinde) und holen jeweils zwei Kostenangebote oder eine Kostenschätzung des Architekten oder Ingenieurs ein.

Danach reichen Sie einen formellen Antrag mit dazugehörenden Unterlagen bei der Kreisverwaltung ein. Sie dürfen mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid erhalten haben. Sie führen die Baumaßnahme durch und rechnen sie mit der Bewilligungsstelle bei der Kreisverwaltung ab. Danach folgt die Auszahlung der Fördermittel. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Wichtige Informationen

Die Beratung und Förderung für die privaten Antragstellenden ist erst nach Anerkennung und Fertigstellung des kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK) möglich. Wir informieren Sie rechtzeitig und ausführlich, sobald eine Förderung und Antragstellung möglich ist.