Bauleitplanung

In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 3 „Sondergebiet Solar“, Stadtteil Lendorf


Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen):            
In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes Nr. 3 „Sondergebiet Solar“, Stadtteil Lendorf

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 16.12.2025 den Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Solar“, Gemarkung Lendorf als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Solar“, Gemarkung Lendorf gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Solar“ kann nebst Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung in der Stadtverwaltung Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen) während der allgemeinen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden sowie unter www.borken-hessen.de/wohnen-leben/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/ abgerufen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs. 5 BauGB). Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung (05682 808-154).

Hinweise:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltend­machung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die­sen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich,

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungs­planes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Borken (Hessen) unter Darlegung der Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 3 „Sondergebiet Solar“ ist aus der beigefügten Skizze ersichtlich.