Bauleitplanung

Aktuelle Bauleitplanverfahren in Borken

An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den Aufstellungs- und Änderungsverfahren der Bebauungspläne bzw. des Flächennutzungsplanes.

Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen); 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“,  Stadtteil Kleinenglis

Die Fläche der ehemaligen Kirche im Ortsteil Kleinenglis soll zukünftig für Wohnbebauung bereitgestellt werden. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplanung hat das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf – Kirche / Gemeindehaus festgesetzt. Um eine Wohnbebauung im Plangebiet zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan auf dem Grundstück (Flur 4, Flurstück 36/30, Gemarkung Kleinenglis) geändert werden. Die Fläche des Plangebietes soll als „Reines Wohngebiet“ ausgewiesen werden.

Bereits am 30.04.2024 erfolgte erstmals der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerinformation nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde von den Bürgerinnen und Bürgern die Anregung vorgebracht, eine Änderung des Bebauungsplanes statt einer Teilaufhebung im Rahmen des weiteren Planverfahren umzusetzen. Der Anregung wurde durch die Stadt Borken (Hessen) gefolgt. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 03.02.2026 wurde die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“ im Stadtteil Kleinenglis beschlossen.

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“ erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

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