Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung


Bekanntmachung 

Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

1.   Nachtragshaushaltssatzung

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2025 folgende Nachtragshaushalts­satzung beschlossen:

§ 1

     Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 werden

 

 

erhöht um

EUR

 

vermindert um

EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der

Nachträge

 

gegenüber bisher

EUR

auf nunmehr EUR

festgesetzt

 

a)   im Ergebnishaushalt

     

      im ordentl. Ergebnis

 

      die Erträge

 

      die Aufwendungen

 

      der Saldo

 

 

      im außerord. Ergebnis

 

      die Erträge

 

      die Aufwendungen

 

      der Saldo

 

 

b)  im Finanzhaushalt

 

      aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

      der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen 

 

      aus Investitionstätigkeit

 

      die Einzahlungen

 

      die Auszahlungen

 

      der Saldo

 

      aus Finanzierungstätigkeit

 

      die Einzahlungen

 

      die Auszahlungen

 

      der Saldo

 

 

 

 

 

 1.016.108

 

224.191

 

 

 

 

 

 

46.000

 

 

 

46.000

 

 

 

 

 

 

 

791.917

 

 

 

350.735

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

791.917

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

166.550

 

517.285

 

 

 

572.285

 

 

 

572.285

 

 

 

 

 

36.632.313

 

39.297.643

 

2.665.330

 

 

 

 

93.650

 

4.750

 

88.900

 

 

 

 

 

 

 

884.727

 

 

 

4.388.467

 

12.266.250

 

7.877.783

 

 

 

7.932.783

 

1.014.000

 

6.918.783

 

 

 

 

 

37.648.421

 

39.521.834

 

1.873.413

 

 

 

 

139.650

 

4.750

 

134.900

 

 

 

 

 

 

 

-92.810

 

 

 

4.739.202

 

12.099.700

 

7.360.498

 

 

 

7.360.498

 

1.014.000

 

6.346.498

Der Ergebnishaushalt weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von         

-1.873.412 EUR und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von

+ 134.900 EUR aus.

Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.106.810 EUR aus.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der

bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.932.783 EUR um 572.285 EUR vermindert

und damit auf 7.360.498 EUR neu festgesetzt.

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. 

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

  Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

  Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

Borken (Hessen), den 27.10.2025                                 

DER MAGISTRAT DER STADT BORKEN (HESSEN)

Marcèl Pritsch

Bürgermeister      

  1. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

    Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

    Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:


Der Landrat

des Schwalm-Eder-Kreises

- 30.2.6 - 33 d 02 -

Genehmigung zu der Ersten Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2025 der Stadt Borken (Hessen)

Hiermit erteile ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2025 (GVGI. I 2005 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBI. 2025 Nr. 24), die Genehmigung

  1. Zur Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach §92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Stadt Borken (Hessen),
  2. zur Aufnahme der in § 2 der ersten Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Borken (Hessen) für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

7.360.498,00 €

- in Worten: sieben Millionen dreihundertsechzigtausendvierhundertachtundneunzig Euro gemäß § 103 Abs. 2 HGO;

mit der vorgenannten Nachtragssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.932.783 vermindert um 572.285 €festgesetzt.

  1. zur Inanspruchnahme der in § 3 der ersten Nachtragssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

9.779.800,00 €

- in Worten: neun Millionen siebenhundertneunundsiebzigtausendachthundert Euro -

gemäß § 102 Abs. 4 HGO;

mit der ersten Nachtragssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert.

  1. zur Aufnahme des in § 4 der Ersten Nachtragssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von

2.500.000,00 €

- in Worten: zwei Millionen fünfhunderttausend Euro -

Gemäß § 105 Abs. 2 HGO;

mit der Ersten Nachtragssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert.

Homberg (Efze), den 05.02.2026                                    (Siegel)

Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises

gez. Becker

Landrat                                                    

Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, den 09.03.2026 bis einschließlich Dienstag, den 17.03.2026 während der Dienstzeit von

            Montag bis Freitag                                         von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

            Montag und Mittwoch                                   von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,

            Donnerstag (Bürgersprechtag)                       von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss Zimmer 411, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Bei Bedarf wird der Einlass mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808212 gewährt.