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Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Bekanntmachung
Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 werden
|
erhöht um EUR |
vermindert um EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
| gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR festgesetzt | ||
a) im Ergebnishaushalt
im ordentl. Ergebnis
die Erträge
die Aufwendungen
der Saldo
im außerord. Ergebnis
die Erträge
die Aufwendungen
der Saldo
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen
die Auszahlungen
der Saldo
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen
die Auszahlungen
der Saldo
|
1.016.108
224.191
46.000
46.000
791.917
350.735
|
791.917
166.550
517.285
572.285
572.285 |
36.632.313
39.297.643
2.665.330
93.650
4.750
88.900
884.727
4.388.467
12.266.250
7.877.783
7.932.783
1.014.000
6.918.783 |
37.648.421
39.521.834
1.873.413
139.650
4.750
134.900
-92.810
4.739.202
12.099.700
7.360.498
7.360.498
1.014.000
6.346.498 |
Der Ergebnishaushalt weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag von
-1.873.412 EUR und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss von
+ 134.900 EUR aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.106.810 EUR aus.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.932.783 EUR um 572.285 EUR vermindert
und damit auf 7.360.498 EUR neu festgesetzt.
§ 3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
§ 5
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Borken (Hessen), den 27.10.2025
DER MAGISTRAT DER STADT BORKEN (HESSEN)
Marcèl Pritsch
Bürgermeister
- Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat
des Schwalm-Eder-Kreises
- 30.2.6 - 33 d 02 -
Genehmigung zu der Ersten Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2025 der Stadt Borken (Hessen)
Hiermit erteile ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2025 (GVGI. I 2005 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBI. 2025 Nr. 24), die Genehmigung
- Zur Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach §92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Stadt Borken (Hessen),
- zur Aufnahme der in § 2 der ersten Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Borken (Hessen) für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
7.360.498,00 €
- in Worten: sieben Millionen dreihundertsechzigtausendvierhundertachtundneunzig Euro gemäß § 103 Abs. 2 HGO;
mit der vorgenannten Nachtragssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.932.783 vermindert um 572.285 €festgesetzt.
- zur Inanspruchnahme der in § 3 der ersten Nachtragssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
9.779.800,00 €
- in Worten: neun Millionen siebenhundertneunundsiebzigtausendachthundert Euro -
gemäß § 102 Abs. 4 HGO;
mit der ersten Nachtragssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert.
- zur Aufnahme des in § 4 der Ersten Nachtragssatzung festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Höhe von
2.500.000,00 €
- in Worten: zwei Millionen fünfhunderttausend Euro -
Gemäß § 105 Abs. 2 HGO;
mit der Ersten Nachtragssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert.
Homberg (Efze), den 05.02.2026 (Siegel)
Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises
gez. Becker
Landrat
Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, den 09.03.2026 bis einschließlich Dienstag, den 17.03.2026 während der Dienstzeit von
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,
Donnerstag (Bürgersprechtag) von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Verwaltungsgebäude in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss Zimmer 411, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Bei Bedarf wird der Einlass mit vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808212 gewährt.