Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 für den Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West


Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 für den Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West

1.   Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 20.01.2026 folgende Haushalts­satzung beschlossen:

§ 1


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

 

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

381.995 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

381.995 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Überschuss / Fehlbetrag von

0 EUR

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.455 EUR

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

mit einem Finanzmittelfehlbedarf/-überschuss

 

des Haushaltsjahres von

5.455 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

 

§ 5

Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 1, der Verbandssatzung eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage zu erbringen.

Diese wird für das Haushaltsjahr 2026 auf insgesamt 37.860 EUR festgesetzt.

 

§ 6

Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 2, der Verbandssatzung eine Investitions- und Kapitalumlage zu erbringen.

Diese wird für das Haushaltsjahr 2026 auf insgesamt 0 EUR festgesetzt.

Borken (Hessen), den 21.11.2025 

Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit

Schwalm-Eder-West

Marcèl Pritsch

Bürgermeister und

Verbandsvorsitzender

  1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

    Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

    Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.  

Der Haushaltsplan liegt zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von Dienstag, den 17.03.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 25.03.2026 während der Dienstzeit von

            Montag bis Freitag                                         von    8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

            Montag und Mittwoch                                   von  13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,

            Donnerstag (Bürgersprechtag)                    von  13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Finanzverwaltung in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss –Kämmerei- Zimmer 411, aus.

Sofern Bedarf für eine Einsichtnahme besteht, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808212.

Borken (Hessen), den 04.03.2026                                              

Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit

Schwalm-Eder-West                                          

 

Marcél Pritsch

Bürgermeister und

Verbandsvorsitzender