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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 für den Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 für den Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 20.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
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im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 381.995 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 381.995 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Überschuss / Fehlbetrag von | 0 EUR |
im Finanzhaushalt |
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.455 EUR |
und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
mit einem Finanzmittel |
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des Haushaltsjahres von | 5.455 EUR |
festgesetzt. |
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§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 1, der Verbandssatzung eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage zu erbringen.
Diese wird für das Haushaltsjahr 2026 auf insgesamt 37.860 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 2, der Verbandssatzung eine Investitions- und Kapitalumlage zu erbringen.
Diese wird für das Haushaltsjahr 2026 auf insgesamt 0 EUR festgesetzt.
Borken (Hessen), den 21.11.2025
Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit
Schwalm-Eder-West
Marcèl Pritsch
Bürgermeister und
Verbandsvorsitzender
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von Dienstag, den 17.03.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 25.03.2026 während der Dienstzeit von
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,
Donnerstag (Bürgersprechtag) von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Verwaltungsgebäude der Finanzverwaltung in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss –Kämmerei- Zimmer 411, aus.
Sofern Bedarf für eine Einsichtnahme besteht, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808212.
Borken (Hessen), den 04.03.2026
Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit
Schwalm-Eder-West
Marcél Pritsch
Bürgermeister und
Verbandsvorsitzender