Als Einzelkaufmann anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Als Kaufmann im Sinne von § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind nach § 29 HGB und § 24 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (HRV) verpflichtet

    • Ihre Firma,
    • den Ort ,
    • die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung,
    • Vorname,
    • Nachname und
    • Ihr Geburtsdatum anzugeben.

    Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

    Die Anmeldung ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1 Handelsgesetzbuch).
    Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie vom Gericht eine Eintragungsnachricht. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten des Verfahrens hängen vom sogenannten Geschäftswert ab. Die Gebühren für die Anmeldung, Eintragung und Veröffentlichung eines eingetragenen Kaufmanns betragen zurzeit rund 200.- Euro.