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Bauleitplanung
Aktuelle Bauleitplanverfahren in Borken (Hessen)
An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den Aufstellungs- und Änderungsverfahren der Bebauungspläne bzw. des Flächennutzungsplanes.
Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen); 26. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Solar“, Stadtteil Lendorf (Parallelverfahren)
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 15.01.2025 bis einschließlich 17.02.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) hat am 14.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Sondergebiet Solar“, Stadtteil Lendorf sowie die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borken (Hessen) im Parallelverfahren beschlossen. Es ist beabsichtigt, südlich der Ortslage von Lendorf der Stadt Borken (Hessen) auf einer bislang landwirtschaftlich als Acker genutzten Fläche auf ca. 2,93 ha (Flurstück 6/1 von Flur 6 der Gemarkung Lendorf) mit der Aufstellung eines Bebauungsplans die Nutzung mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Die Fläche wird im Regionalplan Nordhessen 2009 als ‚Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft‘, sowie überlagernd als ‚Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten‘ dargestellt.
Ausgewiesene Biotope nach Hess. Biotopkartierung, Schutzgebiete oder von Bebauung freizuhaltende Gewässerrandstreifen sind nicht betroffen. Die Bodenwerte liegen überwiegend unter 45, in einem kleinen nordwestlichen Bereich zwischen 45 und 50. Die Erschließung soll über bestehende Wirtschaftswege erfolgen.
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Die Stadt Borken (Hessen) beabsichtigt, die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen, um einem privaten Vorhabenträger die Nutzung der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen und damit zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung beizutragen.
Der Bebauungsplan soll eine Rückbauverpflichtung der Anlagen nach Aufgabe der Nutzung beinhalten. Als Folgenutzung soll die landwirtschaftliche Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18a BauGB festgesetzt werden.
Ziel ist die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung und Sicherung der Energieversorgung.
Mit der Errichtung und dem Betrieb der Freiflächen-Photovoltaikanlage soll eine nachhaltige Entwicklung, die die wirtschaftlichen, umweltspezifischen und vor allem die klimaverändernden Anforderungen miteinander in Einklang bringt, gewährleistet werden (vgl. § 1 Abs. 5 BauGB).
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 15.01.2025 bis einschließlich 17.02.2025 statt.
Die Frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgt durch eine öffentliche Informationsveranstaltung.
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25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borken (Hessen) im Bereich „Rosengarten“ und Bebauungsplan Nr. 2 „Rosengarten“ im Stadtteil Haarhausen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Auslegung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borken (Hessen) sowie des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rosengarten“ im Stadtteil Haarhausen, Flur 2, Flurstück. Nr. 2/6, 2/11, 2/18, 2/19, 2/20 sowie 2/22, gefasst.
Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das in der gemeinsamen Planskizze dargestellte Gebiet der Gemarkung Haarhausen und wird von landwirtschaftlicher Fläche in eine Wohnbaufläche geändert. Planungsziel für den Bebauungsplan ist die Ausweisung eines Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsvereinbarung (BauNVO) zur Schaffung einer Baumöglichkeit auf dem Flurstück Nr. 2/20.
Der Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Rosengarten“, der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 2 „Am Rosengarten“ und die Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen liegen in der Zeit vom 02.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025 im Internet und zusätzlich im Rathaus der Stadt Borken (Hessen) in 34582 Borken (Hessen) (Am Rathaus 7, Erdgeschoss, Foyer), während der Dienstzeiten von
Montag, Mittwoch bis Freitag | von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Montag und Mittwoch | von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr |
Donnerstag, Bürgersprechtag | von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Planunterlagen zur Offenlage werden auch im Internet unter: www.borken-hessen.de (Button Bauleitplanung auf der linken Seite oder direkt: www.borken-hessen.de/wohnen-leben/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/) veröffentlicht. Diese Informationen stehen auch über das Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung. Über die vorgenannten Möglichkeiten zur Einsichtnahme im Rathaus und im Internet hinaus, senden wir Ihnen die Planunterlagen auch zu. Telefon: 05682 808-154 oder E-Mail: bauen@borken-hessen.de
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Umweltbericht als Teil B der Begründung. Der Umweltbericht umfasst neben einem Überblick über die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei die Schutzgüter Fläche, Geländeverhältnisse, Boden- und Baugrundbeschaffenheit sowie Altlasten, Geologie, Wasserhaushalt, Hydrogeologie, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Vegetations- und Biotopausstattung, Klima, Luft, Mensch und Erholung, Orts- und Landschaftsbild sowie Nutzung von Energie und Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen im Sinne des § 50 BImschG.
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus sowie Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:
- Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, Bauaufsicht, Untere Denkmalbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde- Stellungnahme zum FNP vom 17.06.24 mit Verweis auf die Stellungnahme zum Bebauungsplan.
- Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, Bauaufsicht, Untere Denkmalbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde- Stellungnahme zum BPlan vom 17.06.24 mit Hinweisen zum Biotopschutz, zum Artenschutz, zur Eingriffsregelung nach § 1a BauGB und zur Erbringung eines Ausgleichs bzw. einer Kompensation, zur Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und zu den Verboten hinsichtlich der Lage in der Zone II des sich im Festsetzungsverfahren befindlichen Trinkwasserschutzgebiets Haarhausen.
- Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, Fachbereich 37 – Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen vom 21.05.24 mit Aussagen zur Freihaltung von Rettungswegen und zur Löschwasserversorgung.
- Regierungspräsidium Kassel Abt. 31.5, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz v. 29.05.24 mit Aussagen zu den bestehenden Fließ-Gewässern 3. Ordnung Merrebach und einem Gewässer ohne Namen.
- Artenschutzrechtliches Kurzgutachten des Büros für Landschaftsplanung Simon & Widdig GbR, Marburg vom 27.08.2024.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30.01.2025 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadt Borken (Hessen) oder elektronisch an bauen@borken-hessen.de abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Wir weisen darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Borken (Hessen), 13.12.2024
Der Magistrat der Stadt Borken (Hessen)
Marcèl Pritsch
Bürgermeister
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