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Bauleitplanung
Aktuelle Bauleitplanverfahren in Borken (Hessen)
An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den Aufstellungs- und Änderungsverfahren der Bebauungspläne bzw. des Flächennutzungsplanes.
Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen):
Offenlage der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Untere Westrandstraße“, Kernstadt
Der Geltungsbereich für die geplante Änderung des Bebauungsplanes umfasst den Bereich um das bestehende Hallenbad in Borken, die sog. Hallenbadwiese (Flurstück 77/86, Flur 9, Gemarkung Borken) am westlichen Ortsrand der Kernstadt Borken. Der Änderungsbereich hat eine Größe von rund 2,2 ha.
Ziel der Bauleitplanung ist die Vorbereitung für den Neubau des Hallenbades.
Öffentliche Auslegung
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 14.09.2021 den Entwurf der Bebauungsplanänderung beschlossen hat, wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, der Planentwurf mit Begründung sowie die umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 02.05.2022 bis einschließlich 03.06.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Dies erfolgt im Rathaus oder elektronisch an dieser Stelle.
Umweltbezogene Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Schutzgüter und Umweltinformation | Art der Information | |
Mensch | Informationen zur verkehrlichen Erschließung. | Begründung |
Fauna/Artenschutz | Aussagen zum Vorkommen von geschützten Arten und das dem allgemeinen Artenschutz dienende Rodungsverbot | Begründung |
Flora | Aussagen zur Struktur und Biotopausstattung; angrenzendes Schutzgebiet Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet „Borkener See“ (Natura 2000) | Begründung |
Orts- und Landschaftsbild | Keine Aussagen. |
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Boden | Informationen zu Bedeutung und Betroffenheit sowie Funktion der Böden, Umfang der max. zulässigen Bodenversiegelung. Informationen zu Altflächen Informationen zu Bergwerksfeldern / zum Bergbau | Begründung |
Wasser | Informationen zu Schutzzonen und Altflächen, zur Betroffenheit des Schutzguts Wasser. | Begründung |
Klima | Keine Aussagen. |
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Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Adresse bauen@borken-hessen.de, bzw. postalisch an die Adresse: Stadtverwaltung Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen) oder mündlich, auch fernmündlich / telefonisch, zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Die Stadtverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit über die vorgebrachten Anregungen entscheiden.
Kontakt
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