Freiflächensolaranlagen

Untersuchung zur Standorteignung – Überarbeiteter Entwurf


Freiflächensolaranlagen stehen in der Flächenkonkurrenz mit anderen Nutzungen im Außenbereich, insbesondere mit der Landwirtschaft. Im Gebiet der Stadt Borken (Hessen) liegen einige Anfragen vor, bisher wurden nur zwei kleinere Anlagen am Rand der Kernstadt und in Stolzenbach entwickelt, die Anlage in der Kernstadt ist bereits seit einigen Jahren in Betrieb, die Anlage in Stolzenbach ist im Bau.

Alle weiteren angefragten Anlagen haben eine deutlich höhere Flächengröße als die beiden vorgenannten Projekte und werden den angesprochenen Nutzungskonflikt auf der Ebene der Flächennutzungsplanung (z. B. im Rahmen der Abweichung vom Regionalplan) lösen müssen. Um hier eine Entscheidungsgrundlage zu bilden, wurde für das Gebiet der Stadt Borken (Hessen) eine Untersuchung zur Standorteignung durchgeführt.


Durch die Änderung des Baugesetzbuches zum Jahresbeginn wurde der „Katalog“ der privilegierten Vorhaben im Außenbereich erweitert. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 Baugesetzbuch sind nun innerhalb eines 200-Meter-Streifens entlang von Autobahnen und zweigleisigen Zugstrecken Freiflächensolaranlagen im Außenbereich auch ohne Bauleitplanung, insbe­sondere ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes, zulässig, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Im Gebiet der Stadt Borken (Hessen) umfassen die „200-Meter-Streifen“ eine Fläche von rund 767,3 ha. Dieser Bereich ist in den beigefügten Plänen (erste Seite) dargestellt.


Ein erster Entwurf der Untersuchung wurde im Januar 2023 erstellt und u. a. den Fachbehörden zur Stellungnahme vorgelegt. Durch die Rückmeldungen und die vorgenannte Änderung des Baugesetzbuches ergibt sich folgender Änderungsbedarf:

1.)   Die Fläche entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenstrecken (200-Meter-Streifen) wird von der Untersuchung ausgeschlossen. Das Untersuchungsgebiet hat somit eine Größe von 3.900 ha und umfasst somit knapp die Hälfte der Fläche der Großgemeinde.

2.)   Die Flächen der Trinkwasserschutzzonen (Zone I und II) werden nicht mehr vom Untersuchungsgebiet ausgeschlossen, da die Verletzungen der belebten Bodenzone durch die Fundamente der Anlagen so minimiert werden können, dass eine Verunreinigung des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann.      

3.)   Die Darstellungen des Regionalplanes Nordhessen zu den Kriterien Klimaschutz und Landwirtschaft werden in dieser Untersuchung nicht berücksichtigt, da diese Teile des Regionalplanes sich durch deren Neuaufstellung (voraussichtlich im Oktober dieses Jahres) deutlich ändern wird. 

4.)   Weitere Änderungen, insbesondere die Berücksichtigung von kleinteiligeren Kriterien (z. B. Flächen des gesetzlichen Biotopschutzes, Maßnahmenflächen zum Ausgleich bzw. Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft oder die Gewässerrandstreifen sowie die Schutzbereiche auf Grund der Gefahr von Eiswurf von Energiefreileitungen) sollen in diesem gesamtstädtischen Konzept unberücksichtigt bleiben und auf der Ebene der Bauleitplanung geklärt werden.

In der Summe haben die Eignungsflächen eine Größe von rund 1.700 ha. Für Projekte innerhalb dieser Flächen könnte die Stadt Borken (Hessen) durch einen Grundsatzbeschluss die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in Aussicht stellen. Für die Standorte außerhalb dieser Flächen würde dies dann nicht in Aussicht gestellt.

Der Magistrat der Stadt Borken (Hessen) hat folgendes Vorgehen beschlossen:

  • Information der Fraktionen, der Ortsbeiräte und Öffentlichkeit. Dies erfolgt hiermit.
  • Beratung im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt.
  • Beratung und Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung, angestrebt Ende Juli 2023.

Es ist vorgesehen, dass vor dem Einstieg in eine Bauleitplanung mit dem Vorhabenträger folgende Punkte vereinbart werden sollen:

  • Kostenübernahme der Planungs-, Erschließungs- und Folgekosten.
  • Bürgerbeteiligung an den Erträgen der Freifläche (gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.02.2021).
  • Kommunale Beteiligung gemäß EEG
  • begleitende Maßnahmen zur Bodenverbesserung und zum Natur- und Artenschutz

Zur Information der Bürgerinnen und Bürger wird diese Untersuchung zur Standorteignung hier veröffentlicht.

Anregungen zu dem Konzept können bis zum 30.06.2023 vorgebracht werden, vorzugsweise per E-Mail unter bauen@borken-hessen.de oder an den Magistrat der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen). 

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