Waffenschein

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-Kreis
    Erteilung von Waffenbesitzkarten
    kleiner Waffenschein,
    Waffenhandels- und Schießstättenerlaubnisse,
    Eintragung von erworbenen Schusswaffen,
    Austragung von überlassenen Schusswaffen,
    Schießstättenüberprüfung
  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

    • Volljährigkeit (18 Jahre),
    • Zuverlässigkeit,
    • Persönliche Eignung, 
    • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
    • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

    * Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

  • Rechtsgrundlage