Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen)

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“, Stadtteil Kleinenglis


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) hat am 30.04.2024 die Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter den Gärten“ im Stadtteil Kleinenglis beschlossen.

Die Fläche der ehemaligen Kirche im Stadtteil Kleinenglis soll zukünftig für eine Wohnbebauung bereitgestellt werden. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan hat das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf – Kirche / Gemeindehaus festgesetzt. Um eine zukünftige Wohnbebauung im Geltungsbereich zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan auf dem Grundstück (Flur 4, Flurstück 36/30, Gemarkung Kleinenglis) aufgehoben werden. Danach ist ein Vorhaben zulässig, sofern es sich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sind die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen zu unterrichten. Zu dieser öffentlichen Unterrichtung, bei der auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, laden wir Sie für

Donnerstag, den 21.08.2025 um 18:30 Uhr

in das Gemeinschaftshaus Kleinenglis / Kleiner Saal

Am Vogelsang 1, 34582 Borken (Hessen),

ein.