Bauleitplanung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Waldkindergarten“ und 29. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kernstadt Borken (Hessen)


Frühzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger über Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 26.06.2024 die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Am 09.09.2024 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Waldkindergarten“ gefasst. Das Planverfahren erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung des seit 2019 bestehenden Waldkindergartens samt seinen baulichen Anlagen. Die Fläche des Waldkindergartens umfasst eine Gesamtgröße von ca. 0,36 ha des Flurstück 20, der Flur 6 in der Gemarkung Borken. Das Plangebiet ist südlich der Kernstadt Borken im Borkener Stadtwald gelegen.

Für das Plangebiet besteht kein Bebauungsplan. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Waldkindergarten“ soll die Fläche als „Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Waldkindergarten“ festgesetzt werden. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan wird der Geltungsbereich als „Waldfläche“ dargestellt. Mit der 29. Flächennutzungsplanänderung wird das Plangebiet als „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Waldkindergarten“ festgesetzt.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sind die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen zu unterrichten. Zu dieser öffentlichen Unterrichtung, bei der auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, laden wir Sie für

Donnerstag, den 08.01.2026 um 18:00 Uhr, in das Rathaus der Stadt Borken (Hessen), Sitzungszimmer Erdgeschoss, Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen),

ein.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen den alten Haupteingang des Rathauses zum Einlass zu nutzen.