B-Plan Rosengarten Haarhausen

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rosengarten“ im Stadtteil Haarhausen

 

Lage und Abgrenzung

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Haarhausen und umfasst die Flurstücke Nr. 2/6, 2/11, 2/18, 2/19, 2/20 sowie 2/22 in Flur 2 in der Gemarkung Haarhausen mit einer Größenordnung von ca. 4.300 m². Die Grundstücke liegen an der Straße „Am Rosengarten“. Die Abgrenzung des Plangebietes wird in der beigefügten Planskizze dargestellt.

 

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung von weiteren Wohnbaumöglichkeiten.

 

Verfahren

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 25.02.2025 den Bebauungsplan Nr. 2 „Rosengarten“, Haarhausen als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rosengarten“, Stadtteil Haarhausen erfolgte mit der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im sog. Parallelverfahren.

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 2 „Rosengarten“, Stadtteil Haarhausen in Kraft.

 

Einsichtnahme in den Bauleitplan

Jedermann kann den Bebauungsplan mit seiner Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung während der Dienstzeiten von

 

Montag, Mittwoch und Donnerstag  08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch13.30 Uhr – 16.30 Uhr
Donnerstag13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag08.00 Uhr – 13.00 Uhr

 

im Rathaus der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken, Bauverwaltung, 1. Obergeschoss, Zimmer 201, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Der vorgenannte Plan mit seiner Begründung, Umweltbericht und zusammenfassende Erklärung wird gemäß § 10a Absatz 2 BauGB auch im Internet auf der Homepage der Stadt Borken (Hessen) unter www.borken-hessen.de unter dem Reiter Wohnen & Leben > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

 

1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4.    nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Borken (Hessen) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

Borken (Hessen), 07.07.2025

 

Der Magistrat der Stadt Borken (Hessen)

Marcèl Pritsch
Bürgermeister

 

Microsoft Word - 2024_141   Bekanntm_Auslegbeschl_BPlan.docx
Lage und geplante Abgrenzungen (schwarz umrandet) des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rosengarten“, Stadtteil Haarhausen (ohne Maßstab).