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Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Borken (Hessen)
Nach den Unfallverhütungsvorschriften sind Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.
Aufgrund der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze bezüglich der Kontrollen von Grabsteinen auf den Friedhöfen ergibt sich, dass die Grabsteininhaber (Nutzungsberechtigten) verpflichtet sind, die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen und laufend zu überwachen.
Daneben muss die Stadt Borken (Hessen) als Friedhofsträger aufgrund der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht ebenfalls Standsicherheitskontrollen veranlassen.
Die diesjährige Prüfung wird ab dem 24. Juni 2025 durchgeführt.
Sie wird sich nicht darin erschöpfen, für die Beseitigung erkennbarer Mängel zu sorgen. Viel-mehr müssen die Grabsteine auch auf versteckte Mängel, die die Standsicherheit beeinträchtigen könnten, überprüft werden. Dies hat regelmäßig durch kräftiges Anfassen oder auf andere geeignete Weise zu erfolgen. Grabsteine, die sich bereits sichtbar geneigt haben, sind besonders sorgfältig zu untersuchen, weil dies bereits ein Hinweis darauf ist, daß sich der Stein vom Sockel zu lösen beginnt.
Stellt sich bei der Kontrolle heraus, dass sich Grabmale so gelockert haben, dass sie eine Gefahr für die Friedhofsbesucher bilden, müssen sie vorsorglich abgebaut werden.
Die Überprüfungspflicht der Nutzungsberechtigten ergibt sich auch aus § 25 unserer zur Zeit gültigen Friedhofsordnung. Danach haften diese für alle Schäden, die infolge ihres Verschuldens, insbesondere durch Umfallen von Grabsteinen oder Abstürzen von Grabmalteilen verursacht werden.
Wir bitten die Grabstelleninhaber im Interesse der Unfallverhütung eine Überprüfung der Standfestigkeit schon jetzt selbst durchzuführen und gelockerte Grabmale durch einen Stein-metzmeister fachgerecht befestigen zu lassen.