Ankündigung über die Einziehung einer Wegeparzelle in der Gemarkung Borken-Gombeth


Die nachstehend aufgeführte Wegeparzelle ist für den Verkehr entbehrlich geworden und soll eingezogen werden:

Gemarkung Gombeth, Flur 6, Flurstück 32, An der Wabernschen Straße, 800 m²

Mit der Einziehung entfällt die öffentlich-rechtliche Eigenschaft der Wegefläche.

Gemäß § 6 Abs. 2 Hessischen Straßengesetz ist der Wegeeinzug drei Monate vorher ortsüblich bekanntzugeben. Mit dem Tage der Veröffentlichung beginnt diese Frist zu laufen und endet am 28.02.2026.

Innerhalb dieser Frist können Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung während der Dienststunden im Rathaus, Ordnungsamt, Zimmer Nr. 115, mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.