Absage der Ausländerbeiratswahl am 15. März 2026


Da für die Ausländerbeiratswahl in Borken (Hessen) keine Wahlvorschläge eingereicht wurden, findet die Ausländerbeiratswahl gemäß § 86 Abs. 1 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025, nicht statt.

Die Einrichtung des Ausländerbeirats entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit.

Hiermit wird die Ausländerbeiratswahl in Borken (Hessen) am 15. März 2026 abgesagt.

Der Gemeindewahlleiter

der Stadt Borken (Hessen)

Stephan Wassmuth