Änderung Entwässerungssatzung


Satzung zur 3. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Borken (Hessen)

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. I, 2025 Nr. 24), der §§ 1 bis 4, 6a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. I, 2025 Nr. 24) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) in der Sitzung am 16.12.2025 folgende Satzung zur 3. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Borken (Hessen) – EWS – vom 13.11.2013 beschlossen:

Artikel 1

  1. Der § 24 (Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser)

  Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr

  1. für die Anlage Gombeth von 0,53 € jährlich erhoben und
  2. für die Anlage Trockenerfurth von 0,10 € jährlich erhoben.
  1. Der § 26 (Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schmutzwasser)

Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch für die

  1. Anlage Gombeth 4,64 €,
  2. Anlage Trockenerfurth 2,92 €.

Artikel 2

Die Satzung zur 3. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Borken (Hessen) tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Ausfertigung:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Borken (Hessen), 17.12.2025

Der Magistrat

der Stadt Borken (Hessen)

Marcèl Pritsch

Bürgermeister

Die Satzung zur 3. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Borken (Hessen) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Borken (Hessen), 17.12.2025

Der Magistrat 

der Stadt Borken (Hessen)

Marcèl Pritsch

Bürgermeister