Cannabis-Konsum-Hinweise


Nach dem Konsumcannabisgesetz ist der öffentliche Konsum von Cannabis unter anderem in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite verboten sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten

Bei Verstößen ist empfindliches Bußgeld in Höhe von 500 € festzusetzen.