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Kommunalwahl in Hessen
Am 15. März ist es wieder so weit: In Hessen werden die kommunalen Parlamente neu gewählt. Gewählt werden die Vertretungen in Städten und Gemeinden, die Kreistage der Landkreise sowie die Ortsbeiräte. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre.
Für die ca. 9.000 Borkener Wahlberechtigten bedeutet das: Genau hinschauen und viele Stimmen verteilen.
Wer wird gewählt?
Die Bürgerinnen und Bürger wählen auf mehreren Ebenen:
- den Kreistag
- die Stadtverordnetenversammlung
- der Ortsbeirat
Im Schwalm-Eder-Kreis hat der Kreistag 71 Sitze. In Borken (Hessen) umfasst die Stadtverordnetenversammlung 37 Sitze. Ein Ortsbeirat in Borken (Hessen) hat 5 bis 9 Sitze. Das richtet sich nach der Größe der Stadtteile.
Und genau so viele Stimmen haben die Wählerinnen und Wähler jeweils zur Verfügung.
So viele Stimmen wie Sitze
Das Grundprinzip ist einfach:
Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie das jeweilige Parlament Sitze hat.
- 71 Sitze im Kreistag = 71 Stimmen
- 37 Sitze in der Stadtverordnetenversammlung = 37 Stimmen
- 9 Sitze im Ortsbeirat = 9 Stimmen
Diese Stimmen können flexibel verteilt werden – und genau hier wird es etwas komplizierter.
Listenkreuz: Der einfache Weg
Wer es unkompliziert mag, setzt einfach ein Kreuz bei einer Partei oder Wählergruppe (sogenanntes „Listenkreuz“).
Dann werden die Stimmen automatisch von oben nach unten auf die Kandidierenden dieser Liste verteilt – bis:
- alle Stimmen vergeben sind oder
- jede Person auf der Liste maximal drei Stimmen erhalten hat.
Wichtig: Einzelne Kandidierende auf dieser Liste können gestrichen werden. Sie erhalten dann keine Stimme.
Kumulieren: Bis zu drei Stimmen für eine Person
„Kumulieren“ bedeutet, dass man einer einzelnen Kandidatin oder einem einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben darf.
Beispiel:
Sie finden eine bestimmte Person besonders geeignet? Dann dürfen Sie:
- ein Kreuz = 1 Stimme
- zwei Kreuze = 2 Stimmen
- drei Kreuze = 3 Stimmen
Mehr als drei Stimmen pro Person sind nicht erlaubt.
Panaschieren: Stimmen auf mehrere Listen verteilen
„Panaschieren“ heißt, dass Stimmen auf Kandidierende verschiedener Parteien oder Wählergruppen verteilt werden dürfen.
Sie können also:
- einer Person von Partei A drei Stimmen geben
- einer Person von Partei B zwei Stimmen
- weiteren Personen anderer Listen jeweils eine Stimme
Das ist ausdrücklich erlaubt.
Auch eine Kombination ist möglich:
Ein Listenkreuz bei einer Partei setzen und zusätzlich einzelne Kandidierende anderer Listen ankreuzen.
Wann wird der Stimmzettel ungültig?
Vorsicht ist geboten:
- Werden zwei komplette Listen angekreuzt, ist der Stimmzettel ungültig.
- Werden mehr Stimmen vergeben als zulässig (zum Beispiel mehr als 37 in Borken), ist der Stimmzettel ebenfalls ungültig.
- Es werden handschriftliche Anmerkungen gegeben
Deshalb lohnt es sich, beim Ausfüllen sorgfältig zu zählen.
Warum dauert die Auszählung so lange?
Das komplexe Wahlsystem hat einen Nachteil: Die Auszählung ist sehr aufwendig. Jede einzelne Stimme muss einer bestimmten Person zugeordnet werden.
Deshalb gibt es am Wahlabend nur sogenannte Trendwahlergebnisse. Für die Ortsbeiräte wird am Wahlabend noch kein Ergebnis ermittelt.
Mit dem vorläufigen amtlichen Endergebnis ist frühestens Montagabend (16.03.2026) zu rechnen.
Fazit
Die Kommunalwahl in Hessen bietet viele Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Wählerinnen und Wähler können gezielt Personen stärken und ihre Stimmen flexibel verteilen.
Das Prinzip lautet:
Viele Stimmen – viele Möglichkeiten.
Wer sich vorab mit Kumulieren und Panaschieren beschäftigt, kann sein Wahlrecht optimal nutzen.
