Bauleitplanung

Aktuelle Bauleitplanverfahren in Borken (Hessen)

An dieser Stelle finden Sie Informationen zu den Aufstellungs- und Änderungsverfahren der Bebauungspläne bzw. des Flächennutzungsplanes.

Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen); 26. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Solar“, Stadtteil Lendorf (Parallelverfahren)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025 

I. Anlass und Ziel

Die Stadt Borken (Hessen) beabsichtigt, die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen, um einem privaten  Vorhabenträger die Nutzung der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Der Bebauungsplan soll eine Rückbauverpflichtung der Anlagen nach Aufgabe der Nutzung beinhalten. Als Folgenutzung soll die landwirtschaftliche Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 18a BauGB festgesetzt werden.

Ziel ist die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung und Sicherung der Energieversorgung.

Mit der Errichtung und dem Betrieb der Freiflächen-Photovoltaikanlage soll eine nachhaltige Entwicklung, die die wirtschaftlichen, umweltspezifischen und vor allem die klimaverändernden Anforderungen miteinander in Einklang bringt, gewährleistet werden (vgl. § 1 Abs. 5 BauGB). 

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) hat am 23.09.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Solar", Gemarkung Lendorf und die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Solar“, Gemarkung Lendorf (Parallelverfahren) beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Sondergebiet Solar", Gemarkung Lendorf, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht sowie der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Solar", Gemarkung Lendorf, können in der Zeit vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025 eingesehen werden. 

Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung während der Auslegungsfrist schriftlich, vorzugsweise per E-Mail an die Adresse bauen@borken-hessen.de, bzw. postalisch an die Adresse: Stadtverwaltung Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen) oder mündlich, auch fernmündlich / telefonisch, zur Niederschrift vorbringen.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform bei der Stadtverwaltung der Borken (Hessen) im Rathaus, Erdgeschoss, Foyer (Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen)) erfolgt als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot. Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Dienststunden
möglich. Öffnungszeiten:

  • Montag, Mittwoch bis Freitag           von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
  • Montag und Mittwoch                        von 13.30 Uhr – 16.30 Uhr
  • Donnerstag, Bürgersprechtag            von 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Über die vorgenannten Möglichkeiten zur Einsichtnahme im Rathaus und im Internet hinaus, senden wir Ihnen die Planunterlagen auch zu (05682 808-154 oder E-Mail: bauen@borken-hessen.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 3 und die 26. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Den Beteiligten wird nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Andernfalls werden die personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und die Beteiligten geben konkludent hierzu ihre Zustimmung.

III. Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen wurde.

Verfahren Flächennutzungsplan:

Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

IV. Umweltbezogene Informationen

Zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Solar", Gemarkung Lendorf sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar:

1. Begründung mit Umweltbericht jeweils zum Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Solar", Gemarkung Lendorf und der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Solar“, Gemarkung Lendorf

Wesentliche Inhalte der Umweltberichte sind:

a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes

b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung

c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen

d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.

Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:

• Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch (landwirtschaftlich genutzte Fläche), Rückbauverpflichtung nach Ende der Nutzungszeit für Photovoltaik

• Schutzgut Boden: Überdachung durch Module, Veränderung Bodenwasserhaushalt, Verlust von Bodenfunktionen durch kleinflächige Versiegelung mit baulichen Anlagen

• Schutzgut Wasser: keine negativen Auswirkungen

• Schutzgut Klima/Luft: Veränderung der kleinklimatischen Situation durch Verschattung unter den Modulen, Reduzierung Kaltluftproduktion und -abfluss

•Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Umwandlung ackerbaulich genutzter Flächen in überwiegend durch Mahd gepflegte Grün(land)flächen, teilweise durch Solarmodule überstellt. Gemäß artenschutzrechtlicher Einschätzung (Cloos, T., BANU, 21.07.2024) kann die Frage nach dem Eintreffen der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle geprüften Arten/Artengruppen ausgeschlossen werden. Eine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist aus diesem Grund nicht notwendig.

• Schutzgut Landschaftsbild/Erholung: Im Nahbereich abgeschwächte Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Wegeverbindungen bleiben erhalten

• Schutzgut Mensch / Bevölkerung: Verlust von landwirtschaftlich genutzter Fläche, gemäß Blenndschutzgutachten kein technischer Blendschutz notwendig, keine zusätzlichen Verkehrsbelastungen

• Schutzgut Kultur- und Sachgüter: nicht betroffen

• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.

• Kumulative Wirkungen: keine

Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Aussagen zum Ausgleichsbedarf, Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtliche Beurteilung.

2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:

• Stellungnahme des Schwalm – Eder - Kreises

FB Bauen und Umwelt – Naturschutzbehörde: Hinweise / Anregungen zur Grünlandpflege

FB Landwirtschaft und Landentwicklung zur Alternativenprüfung, Bedenken bzgl. einer möglichen Ackernachnutzung nach Aufgabe der Nutzung für Solarenergie

• Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel / Obere Landwirtschaftsbehörde mit Bedenken bzgl. einer möglichen Ackernachnutzung nach Aufgabe der Nutzung für Solarenergie (Nährstoffentzug, ggf. Entwicklung geschützter Biotope)

3. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:

Cloos, T (BANU, 21.07.2024): Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Bebauungsplan Nr. 3 "Sondergebiet Solar " der Stadt Borken in der Gemarkung Lendorf

Bofinger, Stefan (Sonnwinn, 12.05.2025): Blendgutachten PVA Borken-Lendorf

Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen); 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 40 „Am neuen Friedhof“ mit 3. Änderung / Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 23 „Pfaffenhäuser Feld“, Kernstadt Borken

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) hat am 24.11.2015 den Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 40 „Am neuen Friedhof“ mit der 3. Änderung / Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 23 „Pfaffenhäuser Feld“ gefasst. Am 30.04.2024 wurde die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 40 „Am neuen Friedhof“ von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Das Planverfahren erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Der neue Friedhof Borken kann mit einer Friedhofsfläche von rund 2,1 ha den zukünftigen Flächenbedarf an Begräbnisstätten in der Kernstadt Borken (Hessen) nicht mehr decken. Ziel der Planung ist die Erweiterung der Friedhofsfläche des Neuen Friedhofs und die planerische Ordnung der angrenzenden Bereiche.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Am neuen Friedhof“ soll eine Änderung der Nutzungsart von „Mischfläche“ in „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof“ durchgeführt werden. In dem Plangebiet gilt bisher der Bebauungsplan Nr. 23 „Pfaffenhäuser Feld“, der in diesem Teil geändert und in den angrenzenden Randflächen aufgehoben werden soll. Mit der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Änderung der Zweckbestimmung „Wohnbaufläche“ zu einer „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof“ erfolgen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sind die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen zu unterrichten. Zu dieser öffentlichen Unterrichtung, bei der auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird, laden wir Sie für

Donnerstag, den 10.07.2025 um 18:30 Uhr

in das Bürgerhaus Borken, kleiner Saal

Europaplatz 3, 34582 Borken (Hessen),

ein.

Bauleitplanung der Stadt Borken (Hessen); Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Weißholz“ im Stadtteil Nassenerfurth

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 04 „Weißholz“ wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) am 12.11.2024 gefasst. Die Gemeinden haben gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Bauleitpläne aufzustellen, sofern es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Der Geltungsbereich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Weißholz“ liegt im Stadtteil Nassenerfurth und umfasst die Flurstücke 54/8, 54/7 und 54/6 der Flur 1 in der Gemarkung Nassenerfurth. Die Grundstücke des Plangebietes werden von den Straßen „Im Schlag“ und „Seeblick“ erschlossen.

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Weißholz“ soll die planungsrechtliche Voraussetzung für Wohnbebauung am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Nassenerfurth geschaffen werden. Das Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 2.335 m² soll mit drei Wohnbaugrundstücken zur geordneten städtebaulichen Entwicklung entwickelt werden.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Weißholz“ ist die Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ und die planerische Ordnung der angrenzenden Bereiche.

Der Flächennutzungsplan stellt – seit der neunten Änderung des Flächennutzungsplanes – diesen Bereich als Wohnbaufläche dar.

Die Stadt Borken (Hessen) plant derzeit aufgrund der Handlungsempfehlungen des beauftragten artenschutzrechtlichen Gutachtens vom 17.12.2024 eine vollständige Kartierung zum Vorkommen der Zauneidechsen zu beauftragen, um entsprechende Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen zu planen oder einen Negativnachweis aufweisen zu können.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sind die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen zu unterrichten. 

ein.

25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borken (Hessen) im Bereich „Rosengarten“ und Bebauungsplan Nr. 2 „Rosengarten“ im Stadtteil Haarhausen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 die Ergebnisse der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Auslegung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Borken (Hessen) sowie des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rosengarten“ im Stadtteil Haarhausen, Flur 2, Flurstück. Nr. 2/6, 2/11, 2/18, 2/19, 2/20 sowie 2/22, gefasst.

Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das in der gemeinsamen Planskizze dargestellte Gebiet der Gemarkung Haarhausen und wird von landwirtschaftlicher Fläche in eine Wohnbaufläche geändert. Planungsziel für den Bebauungsplan ist die Ausweisung eines Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsvereinbarung (BauNVO) zur Schaffung einer Baumöglichkeit auf dem Flurstück Nr. 2/20. 

Der Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Rosengarten“, der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 2 „Am Rosengarten“ und die Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen liegen in der Zeit vom 02.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025 im Internet und zusätzlich im Rathaus der Stadt Borken (Hessen) in 34582 Borken (Hessen) (Am Rathaus 7, Erdgeschoss, Foyer), während der Dienstzeiten von          

Montag, Mittwoch bis Freitagvon 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag und Mittwochvon 13.30 Uhr – 16.30 Uhr
Donnerstag, Bürgersprechtagvon 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die vorgenannten Planunterlagen zur Offenlage werden auch im Internet unter: www.borken-hessen.de (Button Bauleitplanung auf der linken Seite oder direkt: www.borken-hessen.de/wohnen-leben/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/) veröffentlicht. Diese Informationen stehen auch über das Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung. Über die vorgenannten Möglichkeiten zur Einsichtnahme im Rathaus und im Internet hinaus, senden wir Ihnen die Planunterlagen auch zu. Telefon: 05682 808-154 oder E-Mail: bauen@borken-hessen.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht als Teil B der Begründung. Der Umweltbericht umfasst neben einem Überblick über die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei die Schutzgüter Fläche, Geländeverhältnisse, Boden- und Baugrundbeschaffenheit sowie Altlasten, Geologie, Wasserhaushalt, Hydrogeologie, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Vegetations- und Biotopausstattung, Klima, Luft, Mensch und Erholung, Orts- und Landschaftsbild sowie Nutzung von Energie und Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen im Sinne des § 50 BImschG.

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus sowie Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

  • Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, Bauaufsicht, Untere Denkmalbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde- Stellungnahme zum FNP vom 17.06.24 mit Verweis auf die Stellungnahme zum Bebauungsplan.
  • Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, Bauaufsicht, Untere Denkmalbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde- Stellungnahme zum BPlan vom 17.06.24 mit Hinweisen zum Biotopschutz, zum Artenschutz, zur Eingriffsregelung nach § 1a BauGB und zur Erbringung eines Ausgleichs bzw. einer Kompensation, zur Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und zu den Verboten hinsichtlich der Lage in der Zone II des sich im Festsetzungsverfahren befindlichen Trinkwasserschutzgebiets Haarhausen.
  • Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, Fachbereich 37 – Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen vom 21.05.24 mit Aussagen zur Freihaltung von Rettungswegen und zur Löschwasserversorgung.
  • Regierungspräsidium Kassel Abt. 31.5, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz v. 29.05.24 mit Aussagen zu den bestehenden Fließ-Gewässern 3. Ordnung Merrebach und einem Gewässer ohne Namen.
  • Artenschutzrechtliches Kurzgutachten des Büros für Landschaftsplanung Simon & Widdig GbR, Marburg vom 27.08.2024.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30.01.2025 (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Stadt Borken (Hessen) oder elektronisch an bauen@borken-hessen.de abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Wir weisen darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden und die Beteiligten konkludent hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Borken (Hessen), 13.12.2024

Der Magistrat der Stadt Borken (Hessen)

Marcèl Pritsch
Bürgermeister

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