Waffenbesitzkarte

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Schwalm-Eder-Kreis
    Erteilung von Waffenbesitzkarten
    kleiner Waffenschein,
    Waffenhandels- und Schießstättenerlaubnisse,
    Eintragung von erworbenen Schusswaffen,
    Austragung von überlassenen Schusswaffen,
    Schießstättenüberprüfung
  • Rechtsgrundlage