Einziehung eines öffentlich-rechtlichen Grabens im Stadtteil Gombeth


Hiermit wird die Einziehung des nachstehend aufgeführten Grundstückes als öffentlich-rechtlicher Graben verfügt:

a)      Gemarkung Gombeth, Flur 3, Flurstück 82, Gesamtfläche mit 207 m²

Die vorstehend aufgeführte Grabenparzelle ist für die Allgemeinheit entbehrlich geworden, da sie seit Jahrzehnten nicht mehr als Graben genutzt wird. Sie wird daher eingezogen. Die beabsichtigte Einziehung war bereits am 14.01.2022 öffentlich bekanntgegeben worden. Einwendungen gegen die Einziehung haben sich nicht ergeben.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Einziehungsverfügung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), einzulegen.

Der Magistrat

der Stadt Borken (Hessen)

Marcèl Pritsch                                   

Bürgermeister