Satzung 


Satzung

zur 2. Änderung der Entwässerungssatzung

der Stadt Borken (Hessen)

 

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. I, S. 318), der §§ 1 bis 4, 6a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl.  S. 2479) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) in der Sitzung am 21.12.2021 folgende Satzung zur 2. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Borken (Hessen) – EWS – vom 13.11.2013 beschlossen:

 

Artikel 1

1.)   Der § 24 (Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser)

  Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr

a)    für die Anlage Gombeth von 0,54 € jährlich erhoben und

b)    für die Anlage Trockenerfurth von 0,11 € jährlich erhoben.

 

 

2.)   Der § 26 (Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schmutzwasser)

Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch für die

a)    Anlage Gombeth 3,52 €,

b)    Anlage Trockenerfurth 1,98 €.

 

Artikel 2

Die Satzung zur 2. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Borken (Hessen) tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Ausfertigung:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Borken (Hessen), den 22.12.2021

 

Der Magistrat

der Stadt Borken (Hessen)

Marcèl Pritsch

Bürgermeister

 

Die Satzung zur 2. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Borken (Hessen) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.