Satzung


Satzung

zur 3. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Wegen, Anlagen und Einrichtungen im Bereich des Singliser Sees (Seeordnung Singliser See)

 

Aufgrund der §§ 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 14.01.2005 (GVBl. I Seite 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 (GVBl. I S. 374) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Borken (Hessen) in ihrer Sitzung am 21.12.2021 folgende Satzung zur 3. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Wegen, Anlagen und Einrichtungen im Bereich des Singliser Sees (Seeordnung Singliser See) beschlossen:

 

Artikel 1

Der § 3 Abs. 2 (Führen von Tieren) wird wie folgt geändert:

Sowohl auf dem Fuß-Rundweg als auch auf dessen seezugewandter Seite (Uferbereich) sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.

 

Der § 3 Abs. 4 (Führen von Tieren) wird wie folgt geändert:

Das Baden von Tieren im Singliser See (Pferde, Hunde, etc.) ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist der gesondert ausgewiesene Strandabschnitt, welcher in der in Anlage 2 zu dieser Verordnung beigefügten Karte abgegrenzt ist.

An diesem gesondert ausgewiesenen Strandabschnitt dürfen Tiere unter Aufsicht ohne Leine in den See geführt werden. Halter haben dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefährdungen für andere Seebesucher am Strand und im Wasser ausgehen.

 

Artikel 2

Der § 13 Abs. 6 (Zulassungsregelungen)

- entfällt -

 

Der § 13 Abs. 7 (Zulassungsregelungen) wird wie folgt geändert:

Kitesurfbretter, Kiteboards und vergleichbare Surfbretter mit Lenkdrachen als Segel sind ganzjährig verboten. Sonstige Segelsurfbretter und Segelboote sind ganzjährig zugelassen. Sie haben mit Ausnahme der Einsatzstellen einen Abstand von mindestens zehn Metern zum Ufer einzuhalten.

 

Artikel 3

Die Satzung zur 3. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Wegen, Anlagen und Einrichtungen im Bereich des Singliser Sees (Seeordnung Singliser See) tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

Ausfertigung:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Borken (Hessen), 22.12.2021

 

DER MAGISTRAT

DER STADT BORKEN (HESSEN)

 

Marcèl Pritsch

Bürgermeister

 

Die Satzung zur 3. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Wegen, Anlagen und Einrichtungen im Bereich des Singliser Sees (Seeordnung Singliser See) der Stadt Borken (Hessen) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.